Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) - Zuschlagsverordnung

Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) - Zuschlagsverordnung

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -414.017

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Auch während der COVID-19-Pandemie weist der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) vergleichsweise hohe Rücklagen auf. Für das Jahresende 2021 wird ein Guthaben von rund € 870 Mio. geschätzt. Durch die Senkung des Zuschlages zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag (IESG-Zuschlag) werden zum einen die Kosten für den Faktor „Arbeit“ reduziert (Absenkung der Lohnnebenkosten) und somit eine Entlastung der Wirtschaft erreicht. Zum anderen wird das bestehende Guthaben des Insolvenz-Entgelt-Fonds reduziert. In Zeiten möglicher negativer Zinsen sind hohe und nicht genutzte Guthabenstände wirtschaftlich nicht zweckmäßig.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Senkung der Beiträge zum Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) unterstützt die Zielsetzung der Sicherung des nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort Österreichs, indem es eine lohnkostenbasierte Unternehmensabgabe – den IESG-Beitrag – senkt. Dies erfolgt, ohne die Funktion des IEF zur Absicherung und Bedienung aushaftender Arbeitnehmer:innenansprüche bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers über einen öffentlichen Fonds zu beeinträchtigen.
Damit wird auch die SDG Zielsetzung 8 nach nachhaltigem Wirtschaftswachstum und produktiver Vollbeschäftigung unterstützt (SDG-Unterziel 8.5).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Entlastung der Wirtschaft und Absenkung der Lohnnebenkosten

Beschreibung des Ziels

Die Absenkung der Lohnnebenkosten erfolgt bei gleichzeitiger Absicherung der vollen Funktionsfähigkeit des IEF zur Sicherung der Ansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Insolvenzfall. Der damit einhergehende Abbau des Guthabenstandes des IEF berücksichtigt die notwendige Reservebildung für mögliche Großinsolvenzen und erfolgt im Einklang mit § 12 Abs. 3 Z 2 IESG.
Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Bilanz des Jahres 2020 sowie des voraussichtlichen Gebarungsabschlusses des laufenden Jahres 2021 und des Folgejahres 2022 ergibt sich ein Überschuss von über 20vH des durchschnittlichen Leistungsaufwandes der Jahre 2020 bis 2022. Dieses Guthaben des IEF wird sich beim gegebenen Szenario mittelfristig bei Absenkung des IESG-Zuschlags ab 2022 von dzt. € 762,9 Mio. auf € 390,9 Mio. 2024 reduzieren. Die langsame Reduktion nimmt dabei Rücksicht auf das Risiko steigender Insolvenzen infolge der COVID-19 Pandemie.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Lohnnebenkostensenkung durch Reduktion Zuschlagssatz IESG

Ausgangszustand 2021:

Der IESG-Zuschlag beträgt 0,2 % der allgemeinen ASVG-Beitragsgrundlage. Die Einnahmen aus Beiträgen nach dem IESG betrugen 2020 € 247,8 Mio. Dies sind die Zuschläge zu dem vom Dienstgeber zu leistenden Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages für das Insolvenz-Entgelt (IESG-Zuschlag). Das Guthaben des IEF beträgt Ende 2020 rund € 762,9 Mio. und Ende 2021 geschätzte € rund 872,6 und würde ohne Senkung des IESG-Zuschlags laut Prognosen weiterhin auf hohem Niveau bleiben. Datengrundlage ist die IEF Vorschaurechnung vom 22.11.2021 welche wiederum auf der WIFO Mittelfristprognose 2022-2026 idF vom 2.11.2021 aufsetzt.

Zielzustand 2025:

Reduktion des IESG-Zuschlags, um die Lohnnebenkosten von 2022-2024 in Summe um rund € 380 Mio. zu senken und andererseits das Guthaben des IEF zu verringern.

Istzustand 2025:

Reduktion der IEF-Beitragseinnahmen im Zeitraum 2022-2024 von in Summe € 414 Mio. gegenüber Alternativszenario Zuschlagssatz in Höhe von 0,2%.

Datenquelle:
BMASGPK Berechnung auf Basis IEF Geschäftsberichte

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Absenkung des IESG-Zuschlagssatzes

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 IESG ist der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu senken, wenn sich unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Bilanz des Vorjahres sowie des voraussichtlichen Gebarungsabschlusses des laufenden Jahres und des Folgejahres laut Voranschlag ein Überschuss ergibt, der 20 vH des durchschnittlichen Leistungsaufwandes dieser Jahre übersteigt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2025
2021
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-414.017

Tsd. Euro

Plan

-381.100

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-414.017

Tsd. Euro

Plan

-381.100

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-414.017

Tsd. Euro

Plan

-381.100

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-129.995

Tsd. Euro

Plan

-127.800

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-129.995

Tsd. Euro

Plan

-127.800

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-129.995

Tsd. Euro

Plan

-127.800

Tsd. Euro

Ergebnis

-136.782

Tsd. Euro

Plan

-123.900

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-136.782

Tsd. Euro

Plan

-123.900

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-136.782

Tsd. Euro

Plan

-123.900

Tsd. Euro

Ergebnis

-147.240

Tsd. Euro

Plan

-129.400

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-147.240

Tsd. Euro

Plan

-129.400

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-147.240

Tsd. Euro

Plan

-129.400

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Für den Zeitraum 2020 und 2021 erfolgte mit BGBl. II Nr. 356/2019 eine Beitragssenkung des IESG-Zuschlags zu dem vom Dienstgeber zu leistenden Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages von 0,35 auf 0,2 vH (gemäß § 12 Abs. 1 Z 4 IESG). Damit wurden die Dienstgeberbeiträge 2020 in Höhe von rund € 175,4 Mio. in Summe und im Jahr 2021 in Höhe von rund 169,6 Mio. gegenüber dem vorhergehenden Beitragssatz von 0,35 % reduziert. Mit 1. Jänner 2022 wurde der Beitragssatz weiter auf 0,1 vH reduziert (BGBl. II Nr. 580/2021). Gegenüber dem WFA Alternativszenario mit Beitragssatz 0,2 % beträgt die Entlastung der Dienstgeberbeiträge somit 2022 rund € 130,0 Mio. sowie 2023 rund € -136,8 Mio. Im Jahr 2024 beträgt die Entlastung der Dienstgeberbeiträge gegenüber dem Basisszenario rund € 147,2 Mio. und im Finanzjahr 2025 rund € 153,2 Mio.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Unternehmen
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage

Der Aufwand für die betrieblichen Abgaben für den Insolvenz-Entgelt-Fonds wurden im Zeitraum 2022-2024 um in Summe rund 414 Millionen Euro verringert.
Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser für die Unternehmen freiwerdenden Mittel für betriebliche Investitionen und zur Standortabsicherung eingesetzt wurde.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Die Beitragsleistungen der Unternehmen für den Insolvenz-Entgelt-Fonds wurden im Zeitraum 2022-2024 um in Summe rund 414 Millionen Euro gegenüber dem Alternativszenario verringert.

Gesamtbeurteilung

Die angestrebte Senkung von Lohnnebenkosten und damit der Arbeitskosten konnte durch die Beitragssenkung des IESG-Zuschlags in zwei Schritten vollständig erreicht werden.
Im ersten Schritt erfolgt 2020 eine Beitragssenkung von 0,35 auf 0,2 % der Beitragsgrundlage (gemäß § 12 Abs. 1 Z 4 IESG). Ab 2022 wurde der Beitragssatz weiter auf 0,1 % reduziert (BGBl. II Nr. 580/2021).

Gleichzeitig wurde die Funktion des Insolvenz-Entgelt-Fonds IEF zur Absicherung und Bedienung aushaftender Arbeitnehmer:innenansprüche bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers jedoch nicht beeinträchtigt, weil diese Leistungen des Fonds bei der gegebenen Insolvenzentwicklung und Höhe der Insolvenzentgelt-Auszahlungen aus den Einnahmen und Rücklagen bedeckt werden konnten.

Gegenüber dem WFA Basisszenario mit Beitragssatz 0,2 % (2021) beträgt die Entlastung der Dienstgeberbeiträge somit im Zeitraum 2022-2024 rund € 414,0 Mio. Dieser Senkung der Lohnnebenkosten entsprechen die kumulierten Mindereinnahmen des IEF.

Formulierte WFA-Zielsetzung war die Reduktion des IESG-Zuschlags, um die Lohnnebenkosten von 2022-2024 in Summe um rund € 380 Mio. zu senken und andererseits das Guthaben des IEF zu verringern.

Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser für die Unternehmen freiwerdenden Mittel für betriebliche Investitionen und zur Standortabsicherung eingesetzt wurde.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen