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Vorhaben

Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm "Ernst Mach-Stipendien - Ukraine 2024-26"

Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm "Ernst Mach-Stipendien - Ukraine 2024-26"

2025
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2024

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2024

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Als Reaktion auf den russischen Einmarsch in die Ukraine und den damit verbundenen Zustrom an Flüchtlingen bedurfte es einer raschen Unterstützung für Vertriebene bzw. für sich bereits in Österreich befindliche Studierende, Graduierte, Postgraduierte und Doktoratsstudierende, die auf Grund des Krieges ihre finanzielle Unterstützung verloren haben. Da die Situation sich nicht geändert hat, wird das Programm weitergeführt.

Die Vergabe der Förderungsmittel soll den Vorgaben der All­gemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderun­gen aus Bundesmitteln (ARR 2014) entsprechen.

Die Erstellung dieser Sonderrichtlinie hat per se noch keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund. Die für die Umsetzung zur Verfügung stehenden Mittel werden im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung gemäß § 5 Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) dem OeAD zur Verfügung gestellt und in der dazugehörigen WFA dargestellt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Dieses Stipendienprogramm soll einerseits für geflüchtete ukrainische Studierende einen niederschwelligen frühen Erstkontakt mit der österreichischen Universitäts- und Fachhochschullandschaft ermöglichen. Beim Ukraine-Stipendium steht die Unterstützung beim Abschluss bzw. bei der Fortsetzung des bereits in Österreich begonnenen Studiums sowie die Aufnahme eines Hochschulstudiums im Vordergrund. Damit soll bereits jetzt der spätere Wiederaufbau der Ukraine unterstützt und durch persönliche Qualifizierung eine „Lost Generation“ vermieden werden.
Das Ukraine-Stipendienprogramm knüpft inhaltlich an das Regierungsprogramm „Jetzt das Richtige tun“ an, indem es durch frühzeitige Integration geflüchteter ukrainischer Studierender in das österreichische Hochschulsystem einen Beitrag zur internationalen Solidarität, zur Stärkung von Bildung und Qualifizierung sowie zur langfristigen Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine leistet und damit dem SDG 4 „Hochwertige Bildung“ (insbesondere zum Unterziel 4.5 chancengerechter Zugang zu tertiärer Bildung) zuzuordnen ist.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: "Ukraine Hilfe"

Beschreibung des Ziels

Bei der Ukraine Hilfe stehen die Unterstützung beim Abschluss bzw. bei der Fortsetzung des bereits in Österreich begonnenen Studiums sowie die Aufnahme eines Hochschulstudiums im Vordergrund. Damit soll schon jetzt der spätere Wiederaufbau in der Ukraine unterstützt und eine „Lost Generation“ durch persönliche Qualifizierung vermieden werden.

• Förderung des durch den Krieg in der Ukraine brachliegenden Humankapitals
• Ausbildung bis zum ersten Studienabschluss in Österreich zur Erleichterung des Einstiegs in den
Arbeitsmarkt
• Berufsqualifikation

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Geförderte Einzelpersonen [Anzahl]

Istwert

360

Anzahl

Zielzustand

0

Anzahl

Datenquelle: OeAD Data Warehouse 19.11.2025


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Vergabe von Stipendien an Staatsangehörige der Ukraine

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

1. Durch die Erlassung der Sonderrichtlinie „Ernst Mach-Stipendium UKRAINE“ wird es möglich, Stipendien an folgende Zielgruppen zu vergeben:
a) Studierende aus der Ukraine, die in Österreich studieren und die finanzielle Unterstützung aus der Heimat verloren haben
b) Studierende aus der Ukraine, die ihr Studium wegen des Krieges dort nicht mehr fortsetzen können
c) Studierende aus der Ukraine, die ihr Studium wegen des Krieges dort nicht beginnen können
2. Erlassung einer zielgruppenspezifischen Stipendienausschreibung
3. Monitoring des Auswahlverfahrens mit Blick auf die Einhaltung der Regeln
4. Monitoring über die Vergabe der Förderungsmittel

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2024 - 2025
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Personalaufwand

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Plan

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Plan

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Plan

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Ergebnis

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Plan

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Tsd. Euro

Erträge

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Tsd. Euro

Plan

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Werkleistungen

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Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Transferaufwand

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Personalaufwand

Ist

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Plan

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Erträge

Ist

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Plan

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Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

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0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Erstellung dieser Sonderrichtlinie hat per se noch keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden und die Sozialversicherungsträger. Die für die Umsetzung zur Verfügung stehenden Mittel werden im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung gemäß § 5 Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) dem OeAD zur Verfügung gestellt und in der dazugehörigen WFA dargestellt.

Gesamtbeurteilung

Österreich stellt mit den „Ernst Mach-Ukraine-Stipendien“ gezielte Stipendien als eine Soforthilfe für ukrainische Studierende, Graduierte, Postgraduierte und Doktoratsstudierende zur Verfügung. Ziel ist die Fortsetzung, Aufnahme und der Abschluss von Studien in Österreich, um damit den späteren Wiederaufbau der Ukraine zu fördern und eine „Lost Generation“ zu verhindern. Aktuell erhalten 360 ukrainische Studierende (Stand Dezember 2025) weiterhin 715 Euro pro Monat, um ihr Studium in Österreich fortzusetzen. Insgesamt konnten bislang 1.247 ukrainische Studierende im Rahmen des Programms gefördert werden.
Teilweise wurden die Studien bereits abgeschlossen und teilweise sind diese noch im Gange. Das zentrale Wirkungsziel – der Abschluss eines Studiums – konnte zum Evaluierungszeitpunkt noch nicht vollständig realisiert werden, da viele geförderte Studierende noch im laufenden Studium sind. Wirkungen zeigen sich hier zeitverzögert. Das Förderprogramm läuft noch bis Ende Juni 2026.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (damals BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung) durch eine Novelle der Studienbeitragsverordnung (StuBeiV) festgelegt, dass ukrainische Studierende an öffentlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bis einschließlich Wintersemester 2025/2026 keine Studienbeiträge zu entrichten haben.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen