Vorhaben
Sonderrichtlinie "Internationalisierung" 2024-26
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm "Maßnahmen zur Internationalisierung 2024- 26"
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2024
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2024
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Ausbau der Internationalisierung
Beschreibung des Ziels
• Nachhaltiger Aufbau von Kooperationen österreichischer Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen im Bereich der Grundlagenforschung mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in für Österreich relevanten Ländern und Regionen.
• Stimulierung der internationalen Vernetzung österreichischer Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen
• Internationale Vernetzung insbesondere junger Forschender und Aufbau nachhaltiger internationaler Kontakte
• Erschließung von neuen Feldern (regional und/oder thematisch) im Bereich der Internationalisierung der Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen sowie der Nachwuchsförderung durch die Initiierung von zusätzlichen Kooperationen für Österreich.
• Entwicklungsforschung: Beitrag zur Lösung lokal und global relevanter Problemstellungen und damit zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) durch Forschungskooperationen mit Ländern der Kategorien „Least Developed Countries“, „Other Low Income Countries“, sowie „Lower Middle Income Countries and Territories“ (außer Indien) der aktuellen DAC Liste der OECD leisten.
• Gemeinsame Publikationen und Einreichungen der Fördernehmenden in nationalen, europäischen und internationalen Förderungsprogrammen („Folgeprojekte“)
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Geförderte Projekte [Anzahl]
Istwert
542Anzahl
Zielzustand
622Anzahl
Datenquelle: OeAD Data Warehouse 19.11.2025
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Aktivitäten für internationale Kooperation und Vernetzung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
– Erlassung einer Sonderrichtlinie für Maßnahmen zur Internationalisierung
– Erlassung von zielgruppenspezifischen Förderungsausschreibungen
– Monitoring des Auswahlverfahrens mit Blick auf die Einhaltung der Regeln
– Entscheidung über die Vergabe der Förderungsmittel
– Evaluierung der Programme und Abläufe
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Erstellung dieser Sonderrichtlinie hat per se noch keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger. Die für die Umsetzung zur Verfügung stehenden Mittel werden im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung gemäß § 5 Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) dem OeAD zur Verfügung gestellt und in der dazugehörigen WFA dargestellt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.