Vorhaben
Investitionsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (2021-2025)
Investitionsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -16.784
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Steigerung der Verlagerungsleistung in tkm durch das Förderprogramm
Beschreibung des Ziels
Die Verkehrsverlagerung von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie Schiene und Schiff im Allgemeinen und auf den Kombinierten Verkehr im Besonderen führen zu einer Reduktion der negativen externen Effekte des Transports (wie Lärm, Feinstaubbelastung, Unfallrisiko und CO2-Ausstoß).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene pro Jahr [Mrd. Tonnenkilometer]
Istwert
4,1Mrd. Tonnenkilometer
Zielzustand
6,0Mrd. Tonnenkilometer
Datenquelle: Projektabrechnungen geprüft von der Abwicklungsstelle SCHIG und durch Evaluierung
Ziel 2: Steigerung der CO2-Emissionseinsparung in Tonnen durch das Förderprogramm
Beschreibung des Ziels
Zur Erreichung der europäischen Ziele, die durch das Pariser Klimaabkommen und die EK-Mitteilung „Green Deal“ vorgegeben wurden, strebt das BMK, wie im Regierungsprogramm verankert, eine Dekarbonisierung des Verkehrsbereichs bis 2040 an. Das Förderprogramm trägt durch eine Reduktion der CO2-Emissionen zu diesem Ziel bei.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Reduktion der straßenverkehrsbedingten CO2 Emissionen pro Jahr [CO2-Tonnen]
Istwert
259.444CO2-Tonnen
Zielzustand
396.000CO2-Tonnen
Datenquelle: Projektabrechnungen geprüft von der Abwicklungsstelle SCHIG und durch Evaluierung
Ziel 3: Mittelfristige Steigerung der Verlagerungsleistung und Stabilisierung des KV-Aufkommens durch Erhöhung der Zahl der Projekteinreichungen betreffend Maßnahme 1, 3, 4 und 5
Beschreibung des Ziels
Durch die Gewährung von Förderungen zu Maßnahme 1 (Förderung von Investitionen in innovative Technologien und Systeme, insbesondere IKT und Logistiksysteme), 3 (Ersatzinvestitionen), 4 (Förderung von Machbarkeitsstudien) und 5 (Förderung von zielgerichteten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen) kommen Projekte zu Stande, die mittelfristig positive Auswirkungen auf die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf umweltfreundliche Verkehrsträger haben. Da die genaue Auswirkung auf die Verlagerungsleistung in tkm nicht zu beziffern ist, wird dafür die Erhöhung der Zahl der Projekteinreichungen von 18 auf 35 angestrebt (Maßnahme 1: von 3 auf 8 Projekte, Maßnahme 3: von Null auf 8 Projekte, Maßnahme 4: von 14 auf 14 Projekte und Maßnahme 5: von 1 auf 5 Projekte).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Projekte mit mittelfristiger Verlagerungswirkung [Anzahl]
Istwert
26Anzahl
Zielzustand
35Anzahl
Datenquelle: Abwicklungsstelle SCHIG
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Vermehrte Unterstützung von Projekten mit mittelfristiger Verlagerungswirkung gegenüber der Vorperiode
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Förderung von Investitionen in den Einsatz von innovativen Technologien und Systemen zur Angebotsverbesserung des Kombinierten/Intermodalen Verkehrs bzw. dessen Erhalt, insbesondere:
– Innovative Umschlagstechnologien
– Logistiksysteme (spez. Logistikdienstleistungen zum Aufbau einer durchgehenden Transportkette)
– Einsatz von verkehrsträgerübergreifenden Informations- und Kommunikationstechnologien/-systemen (Flottenmanagement, Sendungsverfolgung etc.)
– Digitalisierungsmaßnahmen
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Förderung von Transportgeräten und Umrüstungen von Anlagen für einen KV-tauglichen Betrieb
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Investitionen in Transportgeräte für den Kombinierten/Intermodalen Verkehr und Umrüstungen von Transportgeräten und Anlagen (soweit nicht in anderen Förderungen abgedeckt) für einen KV-tauglichen Betrieb bzw. dessen Erhalt, insbesondere:
– Binnen- bzw. Landcontainer (ausgenommen See-Container), Wechselaufbauten, kranbare Sattelauflieger, insbesondere im Falle innovativer Merkmale
– Spezialfahrzeuge und -behälter für den Intermodalen und Kombinierten Verkehr (wie z.B. fahrerlose Transportsysteme, ACTS-Transportfahrzeuge)
– verladetaugliche Adaptierungen an Sattelfahrzeugen, Adaptierungen für vor- und nachlauffähiges Gerät
– Adaptierungen von Ladeeinheiten an Güter mit besonderen Beförderungsanforderungen
– Effizienzsteigerung durch Anpassungen von Laderampen, Hub- und Rangiervorrichtungen sowie
Lagermöglichkeiten an intermodale Prozesse
– Adaptierungen von Schiffsleichtern für Container und WAB Transport sowie für z.B. schwere und übergroße Güter
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Ersatzinvestitionen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Maßnahmen, die der Erneuerung bzw. der Reinvestition in bestehende, jahrelang erfolgreich eingesetzte Anlagen und Investitionsgüter dienen, um das System KV zu stärken und die Einstellung des KV-Betriebs nachhaltig zu verhindern
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Förderung von Machbarkeitsstudien
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Machbarkeitsstudien für konkrete Durchführungsmaßnahmen im Bereich des KV/intermodalen Verkehr oder zu dessen Verbesserung, insbesondere:
. Erprobungen, Studien und Versuchsarbeiten, sofern eine klare Abgrenzung zu den vorhandenen Forschungsförderungsprogrammen gewährleistet ist
. Vorarbeiten und Vorbereitungen für (innovative) Verbesserungen des KV-Regelbetriebs
. Vorbereitungsmaßnahmen für internationale Kooperationen, z.B. Güterverkehrsdienste im Rahmen der CEF, EUREKA, INTERREG etc. mit hohem nationalen und internationalen Interesse, wobei der verkehrspolitische und wirtschaftliche Nutzen für Österreich überwiegen muss.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Förderung von zielgerichteten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Förderung von Aus- und Weiterbildungskosten für Einschulungen in spezifische EDV-Systeme oder Techniken im Bereich Logistik u.a. spezielle Sprachkurse etc.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
nicht erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im abgefragten Zeitraum fielen tatsächlich insgesamt rund € 855.000 an Werkleistungen für die Abwicklungskosten sowie rund € 15.929.000 an Transferaufwand für die Finanzierung bereits genehmigter Förderprojekte an. Die Gesamtsumme fiel in beiden Kategorien höher aus, als in der Folgenabschätzung ursprünglich angenommen (Werkleistungen +255.000 Euro, Transferaufwand +120.000 Euro).
Der Transferaufwand im Jahr 2021 war deutlich höher als in der WFA veranschlagt, da vor allem in diesem Jahr noch Auszahlungen für Projekte aus der Vorperiode des Programms zu leisten waren.
In diesem Zusammenhang ist das Transferaufwandsystem im IKV Programm zu erklären: Der Budgetrahmen des IKV-Programms für Transferaufwand betrug 2021-2022 4 Mio. Euro, 2023-2024 5,5 Mio. Euro und 2025 4,5 Mio. Euro. Mit diesem Budget wird nicht nur der Transferaufwand aus der Periode 2021-2025 abgedeckt, sondern auch zu Beginn teilweise Transferaufwand aus der Vorperiode 2015-2020. Grund für die Überschneidung der Perioden ist die Tatsache, dass die Auszahlungen an die Förderwerber in Raten über durchschnittlich 3 Jahre erfolgen und zwar erst dann, wenn entsprechende Transportnachweise erbracht wurden. Für jene Projekte, die erst am Ende der Laufzeit der Vorperiode genehmigt wurden, fällt somit Transferaufwand in der neuen Periode 2021-2025 an.) Der Transferaufwand in den Jahren 2024 und 2025 war besonders niedrig, weil das BMF im Herbst 2024 eine Auszahlungssperre verfügt hat, bis auf dem Treuhandkonto ein Stand unter 2 Mio. Euro erreicht wird, was erst im Herbst 2025 der Fall war. Da die Auszahlungen über durchschnittlich 3 Jahre erfolgen, ergeben sich auch außerhalb des Beobachtungszeitraums 2021–2025 finanzielle Auswirkungen, die von Beginn an in der WFA offengelegt wurden (siehe S.7). Demnach wurden für die Jahre 2026 bis 2028 monetäre Aufwendungen in Höhe von insgesamt 4,191 Millionen Euro veranschlagt (2026: 2,359 Mio. Euro, 2027: 1,068 Mio. Euro, 2028: 0,764 Mio. Euro).
Bei den Werkleistungen ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlich angefallenen Beträge inkl. MWSt. (d.h. +20%) ausgewiesen werden und daher höher ausfallen, als die ursprünglichen in der Folgenabschätzung kalkulierten Nettosätze. Zusätzlich wurde die ursprüngliche Annahme der Werkleistungen auf Basis eines Programmbudgets von € 4 Mio. jährlich vorgenommen (3% des jährlich genehmigten Förderbetrags). Da sich das Programmbudget im Verlauf der Programmlaufzeit änderte, erhöhten bzw. reduzierten sich die absoluten Abwicklungskosten entsprechend (siehe Ausführungen oben).
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Luft oder Klima
Im Gegensatz zur Verlagerungsleistung in tkm sind die geförderten Unternehmen nicht verpflichtet, die durch die Projekte eingesparten CO2 Emission an die Abwicklungsstelle bekannt zu geben. Die eingesparten CO2 Emissionen berechnen sich daher aus der eingemeldeten Verlagerungsleistung und den diesbezüglichen Kennzahlen des Umweltbundesamts (CO2-Emissionskennzahlen für den Güterverkehr je Tonnenkilometer). Die von der Straße auf die Schiene verlagerten Tonnenkilometer reduzieren den CO2-Ausstoß auf der Straße und erhöhen den CO2-Ausstoß auf der Schiene. Die Differenz der beiden Werte ergibt die effektive CO2-Reduktion durch die Verlagerung.
Die im Rahmen der vom BMIMI beauftragten Evaluierung durchgeführten Gegenüberstellung der tatsächlich erreichten Umwelteffekte der Periode mit den in der WFA definierten Zielwerten zeigt, dass diese nur teilweise erreicht wurden. Die WFA sieht bei einem Budget von 4 Mio. Euro jährlich einen Zielwert von 396.000 t CO2 vor. Tatsächlich wurde ein Wert von etwa 260.000t CO2 pro Jahr erreicht.
Die in der WFA definierten Zielwerte für Verkehrsverlagerung und CO2-Einsparungen wurden unterschritten, da das Verlagerungsziel durch ein schwieriges wirtschaftliches Umfeld (Covid-19-Pandemie, Inflation, Lieferkettenproblematik, Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine), und einen höheren Anteil kürzerer Inlandstransporte nicht vollständig erreicht werden konnte. Die CO2-Reduktion blieb auch hinter dem Ziel zurück, weil der für die Zieldefinition angesetzte Emissionskennwert pro Tonnenkilometer zu hoch angesetzt war und sich in den letzten Jahren leicht reduziert hat. Die Effizienz der eingesetzten Fördermittel ist zwar leicht gesunken, bleibt mit EUR 4,34 pro Tonne CO2 aber weiterhin hoch im Vergleich zum aktuellen ETS-Preis von EUR 66,22 (Stand 28.04.2025).
Zusätzlich ist anzuführen, dass beispielsweise Machbarkeitsstudien keine direkte Verkehrsverlagerung bewirken, jedoch indirekt zur Verkehrsverlagerung und damit auch zu einer CO₂-Reduktion beitragen.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Laut der vom BMIMI beauftragten Evaluierung des IKV-Programms wurden im betrachteten Zeitraum (2020-2024) insgesamt 91 Projekte von Unternehmen genehmigt, davon 65 Projekte im Bereich Transportgeräte und Umrüstungen von Anlagen. Die maximale Förderquote betrug je nach Projektart grundsätzlich bis zu 30 % bzw. 50 % der förderfähigen Kosten, wobei die tatsächliche durchschnittliche Förderquote bei rund 13,9 % lag.
Durch die Förderungen konnten Unternehmen Investitionen in intermodale Ladeeinheiten, spezialisierte Transportgeräte, innovative Umschlagtechnologien sowie Logistiksysteme umsetzen. Damit wurde ein zusätzlicher Investitionsimpuls im Bereich des kombinierten Güterverkehrs gesetzt und die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen gestärkt.
Die Fördermittel sind zweckgebunden und die widmungsgemäße Verwendung ist durch entsprechende Nachweise zu belegen. Die maximale Förderung pro Projekt bzw. pro Fördernehmer:in und Jahr beträgt 1.000.000 Euro.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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