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Vorhaben

Investitionsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (2021-2025)

Investitionsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr

2025
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -16.784

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen stellen immer komplexere Anforderungen an das Verkehrssystem und seine Leistungsfähigkeit. Neue Technologien und Innovationen können einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Mobilität leisten und sind wichtige Voraussetzungen für die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenknappheit und demografischer Wandel. Ein nachhaltiges Verkehrssystem ist nicht nur Ziel des Europäischen Weißbuchs für Verkehr aus dem Jahr 2011, sondern soll auch die Erreichung der europäischen Klimaziele (festgelegt durch das Pariser Klimaabkommen und den Green Deal) tatkräftig unterstützen. Das österreichische Regierungsprogramm sieht eine Dekarbonisierung des Verkehrsbereichs bis 2040 vor.

Die österreichische Verkehrspolitik misst dem Kombinierten Verkehr eine zentrale Bedeutung bei der Lösung der durch die geographische und topographische Situation Österreichs bedingten gegenwärtigen und künftig noch zu erwartenden Probleme im Bereich des Straßengüterverkehrs bei. Die Bedeutung des Kombinierten Verkehrs ist vor allem darin zu sehen, dass dieser eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Verkehrsverteilung herbeiführen kann, in der die spezifischen Vorteile der Verkehrsträger Straße (Punktgenauigkeit) und Schiene bzw. Wasserstraße (Umweltverträglichkeit und effizienter Massentransport) in einer Verkehrsart kombiniert werden. Gleichzeitig können durch diese Verkehrsart die Nachteile des Straßengüterverkehrs (wie Lärm, Stau, Feinstaubbelastung, Unfallrisiko und vor allem CO2-Ausstoß) weitgehend vermieden werden.

Als Intermodaler Verkehr wird der Transport von Gütern in ein und derselben Ladeeinheit verstanden. Der Kombinierte Verkehr ist eine Spezialform des Intermodalen Verkehrs, bei dem der überwiegende Teil der Strecke mit der Eisenbahn und/oder dem Binnenschiff zurückgelegt wird und der Vor- und Nachlauf auf der Straße so kurz wie möglich gehalten wird. In den nachfolgenden Ausführungen wird unter der Abkürzung „KV“ sowohl der Intermodale als auch der Kombinierte Verkehr verstanden.

Der KV bietet sich als nachhaltige Lösung an, kämpft aber mit Herausforderungen im Wettbewerb mit dem reinen Straßengütertransport, der günstigere Preise anbieten kann, weil seine externen Effekte nicht in den Preis einfließen, sondern stattdessen der Gesellschaft angelastet werden. Zudem bringt der KV für seine Nutzer einen erhöhten Manipulationsaufwand und speziellen Ausstattungsbedarf mit sich. Das vorliegende Programm hat zum Ziel, diese Wettbewerbsnachteile des KV durch staatliche Hilfestellung zur Aktivierung der privaten Investitionstätigkeit auszugleichen. Unterstützt werden vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der angebotenen KV-Dienste durch Unterstützung von Investitionen in Transportgeräte und Umrüstungen von Anlagen für den KV-tauglichen Betrieb sowie Investitionen in neue Technologien und Systeme und durch die Förderung dementsprechender Konzepte (z.B. im Bereich Logistik).

Angesprochen sind durch das Programm alle in Österreich niedergelassenen Transport-, Umschlags- und Logistikunternehmen (wie z.B. Frächter, Spediteure, Kombiverkehrsgesellschaften, Hafenbetriebsgesellschaften, Schifffahrts- und Eisenbahnunternehmen) sowie Verlader, Versender und Industrie, denen die Vornahme der erforderlichen Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen zum raschen Ausbau des KV finanziell erleichtert werden soll. Berater bzw. Consultants bedürfen eines Projektpartners aus vorhin genanntem Umfeld, um einen Antrag zu stellen. Außerdem antragsberechtigt sind universitäre Einrichtungen bzw. diesen rechtlich gleichgestellte Institutionen.

Ein wesentliches Ziel ist auch die verstärkte Unterstützung von Vorhaben mit innovativen Charakter. Dabei soll das Förderprogramm begleitend zum bisher eng gefassten Bereich des Intermodalen und Kombinierten Verkehrs auch für jene etwas weiter gefassten insbesondere multimodalen Projekte eine Unterstützung anbieten, die durch Effizienzsteigerungsmaßnahmen oder besondere technologische Entwicklungen eine allgemeine multimodale Verkehrsverlagerung auf Schiene oder Binnenschiff bewirken. Dies betrifft u.a. den Transport besonders großer oder schwerer Güter oder von Gütern mit anderen sehr spezifischen Transportanforderungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht in einer Ladeeinheit transportiert werden können. Solche innovative und effiziente Logistiksysteme und Verlagerungsprojekte leisten ebenso einen wesentlichen Beitrag zur Standortsicherung österreichischer Industrieunternehmen und vor allem zur Reduktion der Umweltbelastung und Steigerung der Verkehrssicherheit.

Ziel des Förderungsprogramms ist eine Effizienz- und Qualitätssteigerung für die verstärkte Nutzung des KV, um somit eine Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf umweltverträglichere Verkehrsträger zu stimulieren und die Zuwächse im Straßengüterverkehr zu reduzieren. Auf Basis der erzielten Ergebnisse aus dem ausgelaufenen Programm soll mit dem neuen Förderprogramm ein, entsprechend den genehmigten finanziellen Mitteln (bis zu maximal € 6 Mio. jährlich) adäquater Effekt erzielt werden; d.h. bei einem Maximum von 6 Mio. Euro wird eine Verlagerung von der Straße von bis zu 8 Milliarden Tonnenkilometer pro Jahr angestrebt. Damit kann die Menge der straßenverkehrsbedingten CO2 Emissionen um bis zu 528.000 Tonnen pro Jahr durch nationale und grenzüberschreitende Verkehre reduziert werden. Das Programm unterstützt somit auch die Erreichung des österreichischen CO2-Reduktionsanteils, der im Pariser Klimaabkommen verankert wurde. Es ist anzumerken, dass im Rahmen der Notifizierung bei der EK für das Förderprogramm ein Budget von 6 Mio. Euro angemeldet wird, um eine gewisse Flexibilität zu wahren. In der WFA wird allerdings von einem Budget von 4 Mio. Euro jährlich ausgegangen, da dieses für 2021 bereits zugesichert wurde.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Investitionsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (IKV) zielt auf die Stärkung des kombinierten Güterverkehrs ab. Konkret fördert das Programm Investitionen in intermodale Ladeeinheiten (Container, Wechselbehälter), spezialisierte Transportgeräte, innovative Umschlagstechnologien, Digitalisierung sowie verkehrsträgerübergreifende Logistiksysteme (und begleitende Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen). Dadurch werden die spezifischen Nachteile des kombinierten Verkehrs — wie zusätzlicher Umschlagaufwand und erhöhter Investitionsbedarf — abgemildert und der Systemwechsel von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger operativ und wirtschaftlich attraktiver gemacht.

1. Nationale Strategien
• Sowohl das ehemalige als auch das aktuelle Regierungsprogramm (2020-2024 bzw. 2025-2029) (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8d78b028-70ba-4f60-a96e-2fca7324fd03/Regierungsprogramm_2025-2029.pdf) legen ein klares Bekenntnis zur Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf die Schiene und das Binnenschiff inklusive der Förderung von Schienen- und multimodalem Güterverkehr ab. Damit bilden sie die politische Grundlage, auf der Maßnahmen wie das Investitionsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (IKV) aufsetzen können.
• Mobilitätsmasterplan 2030 (https://www.bmimi.gv.at/dam/jcr:6318aa6f-f02b-4eb0-9eb9-1ffabf369432/BMK_Mobilitaetsmasterplan2030_DE_UA.pdf): Das IKV-Programm unterstützt auch in diesem Dokument das Kernziel einer nachhaltigen Verkehrsverlagerung durch die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Schienen- und Binnenwasserstraßengüterverkehrs.
• Masterplan Güterverkehr 2030 (https://www.bmimi.gv.at/dam/jcr:135c7db3-1cd3-476d-bdcc-45124250ab0c/BMK_Masterplan_Gueterverkehr_UA.pdf): Die Förderung der Anschaffung von intermodalen Ladeeinheiten und Umschlagtechnologien durch das IKV-Programm leistet einen Beitrag, um die im Masterplan angestrebte Erhöhung des Modal Splits-Anteils der Schiene zu realisieren. Die geförderte Digitalisierung und Vernetzung trägt zur Effizienzsteigerung der Transportketten bei.

2. Europäische Strategien
• Weissbuch „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52011DC0144); Europäischer Grüner Deal (European Green Deal) (https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:b828d165-1c22-11ea-8c1f-01aa75ed71a1.0021.02/DOC_1&format=PDF) und Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität (https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:b828d165-1c22-11ea-8c1f-01aa75ed71a1.0021.02/DOC_1&format=PDF): Das Vorhaben unterstützt die Ziele der Verkehrsverlagerung und der Dekarbonisierung und der Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor, indem es die Nutzung umweltfreundlicherer Verkehrsträger fördert.

SDG 3.9 Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern:
Die Verkehrsverlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger reduziert Emissionen, Feinstaubbelastung und Lärmbelastung durch den Schwerverkehr, wodurch die Verunreinigung der Luft verringert wird.
SDG 9.4 Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse: Die Investitionen in innovative Umschlagstechnologien und effiziente Logistiksysteme modernisieren den Güterverkehrssektor. Die Verlagerung fördert die vermehrte Nutzung umweltfreundlicherer (Schienen-) Technologien und verbessert die Ressourceneffizienz.
SDG 13.2 Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen:
Das Investitionsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr unterstützt die Umsetzung nationaler und europäischer Klimaziele im Verkehrssektor, indem es gezielt Maßnahmen zur Verlagerung des Güterverkehrs auf energieeffizientere und emissionsärmere Verkehrsträger fördert. Durch die Unterstützung intermodaler Transportlösungen und moderner Logistiksysteme trägt das Programm zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Güterverkehr bei und leistet damit einen Beitrag zur Integration von Klimaschutzmaßnahmen in die nationale Verkehrspolitik.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Steigerung der Verlagerungsleistung in tkm durch das Förderprogramm

Beschreibung des Ziels

Die Verkehrsverlagerung von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie Schiene und Schiff im Allgemeinen und auf den Kombinierten Verkehr im Besonderen führen zu einer Reduktion der negativen externen Effekte des Transports (wie Lärm, Feinstaubbelastung, Unfallrisiko und CO2-Ausstoß).

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene pro Jahr [Mrd. Tonnenkilometer]

Istwert

4,1

Mrd. Tonnenkilometer

Zielzustand

6,0

Mrd. Tonnenkilometer

Datenquelle: Projektabrechnungen geprüft von der Abwicklungsstelle SCHIG und durch Evaluierung

Ziel 2: Steigerung der CO2-Emissionseinsparung in Tonnen durch das Förderprogramm

Beschreibung des Ziels

Zur Erreichung der europäischen Ziele, die durch das Pariser Klimaabkommen und die EK-Mitteilung „Green Deal“ vorgegeben wurden, strebt das BMK, wie im Regierungsprogramm verankert, eine Dekarbonisierung des Verkehrsbereichs bis 2040 an. Das Förderprogramm trägt durch eine Reduktion der CO2-Emissionen zu diesem Ziel bei.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Reduktion der straßenverkehrsbedingten CO2 Emissionen pro Jahr [CO2-Tonnen]

Istwert

259.444

CO2-Tonnen

Zielzustand

396.000

CO2-Tonnen

Datenquelle: Projektabrechnungen geprüft von der Abwicklungsstelle SCHIG und durch Evaluierung

Ziel 3: Mittelfristige Steigerung der Verlagerungsleistung und Stabilisierung des KV-Aufkommens durch Erhöhung der Zahl der Projekteinreichungen betreffend Maßnahme 1, 3, 4 und 5

Beschreibung des Ziels

Durch die Gewährung von Förderungen zu Maßnahme 1 (Förderung von Investitionen in innovative Technologien und Systeme, insbesondere IKT und Logistiksysteme), 3 (Ersatzinvestitionen), 4 (Förderung von Machbarkeitsstudien) und 5 (Förderung von zielgerichteten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen) kommen Projekte zu Stande, die mittelfristig positive Auswirkungen auf die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf umweltfreundliche Verkehrsträger haben. Da die genaue Auswirkung auf die Verlagerungsleistung in tkm nicht zu beziffern ist, wird dafür die Erhöhung der Zahl der Projekteinreichungen von 18 auf 35 angestrebt (Maßnahme 1: von 3 auf 8 Projekte, Maßnahme 3: von Null auf 8 Projekte, Maßnahme 4: von 14 auf 14 Projekte und Maßnahme 5: von 1 auf 5 Projekte).

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Projekte mit mittelfristiger Verlagerungswirkung [Anzahl]

Istwert

26

Anzahl

Zielzustand

35

Anzahl

Datenquelle: Abwicklungsstelle SCHIG


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Vermehrte Unterstützung von Projekten mit mittelfristiger Verlagerungswirkung gegenüber der Vorperiode

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Förderung von Investitionen in den Einsatz von innovativen Technologien und Systemen zur Angebotsverbesserung des Kombinierten/Intermodalen Verkehrs bzw. dessen Erhalt, insbesondere:
– Innovative Umschlagstechnologien
– Logistiksysteme (spez. Logistikdienstleistungen zum Aufbau einer durchgehenden Transportkette)
– Einsatz von verkehrsträgerübergreifenden Informations- und Kommunikationstechnologien/-systemen (Flottenmanagement, Sendungsverfolgung etc.)
– Digitalisierungsmaßnahmen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Förderung von Transportgeräten und Umrüstungen von Anlagen für einen KV-tauglichen Betrieb

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Investitionen in Transportgeräte für den Kombinierten/Intermodalen Verkehr und Umrüstungen von Transportgeräten und Anlagen (soweit nicht in anderen Förderungen abgedeckt) für einen KV-tauglichen Betrieb bzw. dessen Erhalt, insbesondere:
– Binnen- bzw. Landcontainer (ausgenommen See-Container), Wechselaufbauten, kranbare Sattelauflieger, insbesondere im Falle innovativer Merkmale
– Spezialfahrzeuge und -behälter für den Intermodalen und Kombinierten Verkehr (wie z.B. fahrerlose Transportsysteme, ACTS-Transportfahrzeuge)
– verladetaugliche Adaptierungen an Sattelfahrzeugen, Adaptierungen für vor- und nachlauffähiges Gerät
– Adaptierungen von Ladeeinheiten an Güter mit besonderen Beförderungsanforderungen
– Effizienzsteigerung durch Anpassungen von Laderampen, Hub- und Rangiervorrichtungen sowie
Lagermöglichkeiten an intermodale Prozesse
– Adaptierungen von Schiffsleichtern für Container und WAB Transport sowie für z.B. schwere und übergroße Güter

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Ersatzinvestitionen

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Maßnahmen, die der Erneuerung bzw. der Reinvestition in bestehende, jahrelang erfolgreich eingesetzte Anlagen und Investitionsgüter dienen, um das System KV zu stärken und die Einstellung des KV-Betriebs nachhaltig zu verhindern

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Förderung von Machbarkeitsstudien

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Machbarkeitsstudien für konkrete Durchführungsmaßnahmen im Bereich des KV/intermodalen Verkehr oder zu dessen Verbesserung, insbesondere:
. Erprobungen, Studien und Versuchsarbeiten, sofern eine klare Abgrenzung zu den vorhandenen Forschungsförderungsprogrammen gewährleistet ist
. Vorarbeiten und Vorbereitungen für (innovative) Verbesserungen des KV-Regelbetriebs
. Vorbereitungsmaßnahmen für internationale Kooperationen, z.B. Güterverkehrsdienste im Rahmen der CEF, EUREKA, INTERREG etc. mit hohem nationalen und internationalen Interesse, wobei der verkehrspolitische und wirtschaftliche Nutzen für Österreich überwiegen muss.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Förderung von zielgerichteten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Förderung von Aus- und Weiterbildungskosten für Einschulungen in spezifische EDV-Systeme oder Techniken im Bereich Logistik u.a. spezielle Sprachkurse etc.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

nicht erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2025
2021
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-16.784

Tsd. Euro

Plan

-16.409

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

855

Tsd. Euro

Plan

600

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

15.929

Tsd. Euro

Plan

15.809

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

16.784

Tsd. Euro

Plan

16.409

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.287

Tsd. Euro

Plan

-720

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

170

Tsd. Euro

Plan

120

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.117

Tsd. Euro

Plan

600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.287

Tsd. Euro

Plan

720

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.373

Tsd. Euro

Plan

-3.590

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

168

Tsd. Euro

Plan

120

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.205

Tsd. Euro

Plan

3.470

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.373

Tsd. Euro

Plan

3.590

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.591

Tsd. Euro

Plan

-3.859

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

187

Tsd. Euro

Plan

120

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.404

Tsd. Euro

Plan

3.739

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.591

Tsd. Euro

Plan

3.859

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.331

Tsd. Euro

Plan

-4.120

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

184

Tsd. Euro

Plan

120

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.147

Tsd. Euro

Plan

4.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.331

Tsd. Euro

Plan

4.120

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.202

Tsd. Euro

Plan

-4.120

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

146

Tsd. Euro

Plan

120

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.056

Tsd. Euro

Plan

4.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.202

Tsd. Euro

Plan

4.120

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im abgefragten Zeitraum fielen tatsächlich insgesamt rund € 855.000 an Werkleistungen für die Abwicklungskosten sowie rund € 15.929.000 an Transferaufwand für die Finanzierung bereits genehmigter Förderprojekte an. Die Gesamtsumme fiel in beiden Kategorien höher aus, als in der Folgenabschätzung ursprünglich angenommen (Werkleistungen +255.000 Euro, Transferaufwand +120.000 Euro).
Der Transferaufwand im Jahr 2021 war deutlich höher als in der WFA veranschlagt, da vor allem in diesem Jahr noch Auszahlungen für Projekte aus der Vorperiode des Programms zu leisten waren.

In diesem Zusammenhang ist das Transferaufwandsystem im IKV Programm zu erklären: Der Budgetrahmen des IKV-Programms für Transferaufwand betrug 2021-2022 4 Mio. Euro, 2023-2024 5,5 Mio. Euro und 2025 4,5 Mio. Euro. Mit diesem Budget wird nicht nur der Transferaufwand aus der Periode 2021-2025 abgedeckt, sondern auch zu Beginn teilweise Transferaufwand aus der Vorperiode 2015-2020. Grund für die Überschneidung der Perioden ist die Tatsache, dass die Auszahlungen an die Förderwerber in Raten über durchschnittlich 3 Jahre erfolgen und zwar erst dann, wenn entsprechende Transportnachweise erbracht wurden. Für jene Projekte, die erst am Ende der Laufzeit der Vorperiode genehmigt wurden, fällt somit Transferaufwand in der neuen Periode 2021-2025 an.) Der Transferaufwand in den Jahren 2024 und 2025 war besonders niedrig, weil das BMF im Herbst 2024 eine Auszahlungssperre verfügt hat, bis auf dem Treuhandkonto ein Stand unter 2 Mio. Euro erreicht wird, was erst im Herbst 2025 der Fall war. Da die Auszahlungen über durchschnittlich 3 Jahre erfolgen, ergeben sich auch außerhalb des Beobachtungszeitraums 2021–2025 finanzielle Auswirkungen, die von Beginn an in der WFA offengelegt wurden (siehe S.7). Demnach wurden für die Jahre 2026 bis 2028 monetäre Aufwendungen in Höhe von insgesamt 4,191 Millionen Euro veranschlagt (2026: 2,359 Mio. Euro, 2027: 1,068 Mio. Euro, 2028: 0,764 Mio. Euro).

Bei den Werkleistungen ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlich angefallenen Beträge inkl. MWSt. (d.h. +20%) ausgewiesen werden und daher höher ausfallen, als die ursprünglichen in der Folgenabschätzung kalkulierten Nettosätze. Zusätzlich wurde die ursprüngliche Annahme der Werkleistungen auf Basis eines Programmbudgets von € 4 Mio. jährlich vorgenommen (3% des jährlich genehmigten Förderbetrags). Da sich das Programmbudget im Verlauf der Programmlaufzeit änderte, erhöhten bzw. reduzierten sich die absoluten Abwicklungskosten entsprechend (siehe Ausführungen oben).

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Subdimension(en)

  • Luft oder Klima

Im Gegensatz zur Verlagerungsleistung in tkm sind die geförderten Unternehmen nicht verpflichtet, die durch die Projekte eingesparten CO2 Emission an die Abwicklungsstelle bekannt zu geben. Die eingesparten CO2 Emissionen berechnen sich daher aus der eingemeldeten Verlagerungsleistung und den diesbezüglichen Kennzahlen des Umweltbundesamts (CO2-Emissionskennzahlen für den Güterverkehr je Tonnenkilometer). Die von der Straße auf die Schiene verlagerten Tonnenkilometer reduzieren den CO2-Ausstoß auf der Straße und erhöhen den CO2-Ausstoß auf der Schiene. Die Differenz der beiden Werte ergibt die effektive CO2-Reduktion durch die Verlagerung.
Die im Rahmen der vom BMIMI beauftragten Evaluierung durchgeführten Gegenüberstellung der tatsächlich erreichten Umwelteffekte der Periode mit den in der WFA definierten Zielwerten zeigt, dass diese nur teilweise erreicht wurden. Die WFA sieht bei einem Budget von 4 Mio. Euro jährlich einen Zielwert von 396.000 t CO2 vor. Tatsächlich wurde ein Wert von etwa 260.000t CO2 pro Jahr erreicht.
Die in der WFA definierten Zielwerte für Verkehrsverlagerung und CO2-Einsparungen wurden unterschritten, da das Verlagerungsziel durch ein schwieriges wirtschaftliches Umfeld (Covid-19-Pandemie, Inflation, Lieferkettenproblematik, Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine), und einen höheren Anteil kürzerer Inlandstransporte nicht vollständig erreicht werden konnte. Die CO2-Reduktion blieb auch hinter dem Ziel zurück, weil der für die Zieldefinition angesetzte Emissionskennwert pro Tonnenkilometer zu hoch angesetzt war und sich in den letzten Jahren leicht reduziert hat. Die Effizienz der eingesetzten Fördermittel ist zwar leicht gesunken, bleibt mit EUR 4,34 pro Tonne CO2 aber weiterhin hoch im Vergleich zum aktuellen ETS-Preis von EUR 66,22 (Stand 28.04.2025).
Zusätzlich ist anzuführen, dass beispielsweise Machbarkeitsstudien keine direkte Verkehrsverlagerung bewirken, jedoch indirekt zur Verkehrsverlagerung und damit auch zu einer CO₂-Reduktion beitragen.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Laut der vom BMIMI beauftragten Evaluierung des IKV-Programms wurden im betrachteten Zeitraum (2020-2024) insgesamt 91 Projekte von Unternehmen genehmigt, davon 65 Projekte im Bereich Transportgeräte und Umrüstungen von Anlagen. Die maximale Förderquote betrug je nach Projektart grundsätzlich bis zu 30 % bzw. 50 % der förderfähigen Kosten, wobei die tatsächliche durchschnittliche Förderquote bei rund 13,9 % lag.
Durch die Förderungen konnten Unternehmen Investitionen in intermodale Ladeeinheiten, spezialisierte Transportgeräte, innovative Umschlagtechnologien sowie Logistiksysteme umsetzen. Damit wurde ein zusätzlicher Investitionsimpuls im Bereich des kombinierten Güterverkehrs gesetzt und die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen gestärkt.
Die Fördermittel sind zweckgebunden und die widmungsgemäße Verwendung ist durch entsprechende Nachweise zu belegen. Die maximale Förderung pro Projekt bzw. pro Fördernehmer:in und Jahr beträgt 1.000.000 Euro.

Gesamtbeurteilung

Im evaluierten Zeitraum der IKV-Programmperiode 2021-2025 wurden insgesamt 91 Projekte (davon 65 Projekte zum Gegenstand Transportgeräte) genehmigt. Damit wurden im Beobachtungszeitraum der vom BMIMI (vormals BMK) beauftragten Evaluierung kumuliert insgesamt 20,45 Mrd. Tonnenkilometer Verlagerungsleistung erbracht. Dies führte zu einer CO₂-Einsparung von rund 1,3 Mio. Tonnen, wobei über die angenommene Nutzungsdauer der geförderten Transportgeräte ein rechnerisches Einsparungspotenzial von 2,3 Mio. Tonnen CO₂ besteht. (Der Evaluierungszeitraum bezieht sich auf den Zeitraum 2021-2024, wobei bereits 2020 genehmigte Projekte insofern berücksichtigt wurden, als deren Maßnahmen erst im Evaluierungszeitraum wirksam wurden. Weiters wurden Projekte bis Ende 2024 berücksichtigt.)

Bezüglich der in der WFA definierten Zielwerte kann festgehalten werden, dass diese für die Verlagerungsleistung und die Emissionseinsparungen nur teilweise erreicht wurden, jedoch kann diese Entwicklung durch verschiedene Faktoren begründet werden:
Das Verlagerungsziel konnte nur teilweise erreicht werden, weil die Periode einerseits durch ein herausforderndes wirtschaftliches Umfeld und andererseits durch einen im Vergleich zur Vorperiode höheren Anteil an im Inland verlagerten Tonnenkilometern und damit an einer durchschnittlich kürzeren Transportentfernung pro verlagerter Tonne belastet war. Dies trägt auch dazu bei, dass die CO2-Emissionziele nicht erreicht wurden. Zu berücksichtigen ist, dass der Evaluierungszeitraum maßgeblich von externen Belastungsfaktoren geprägt war – insbesondere:
– der COVID-19-Pandemie, – anhaltenden Lieferkettenstörungen, – stark steigenden Energiepreisen sowie – den wirtschaftlichen Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine. Zudem hat sich die Preisrelationen zwischen Diesel und Strom in den vergangenen Jahren deutlich verschoben. Diese Entwicklungen führten zu gedämpften realwirtschaftlichen Wachstumsraten und reduzierten Transportvolumina auch im Schienengüterverkehr.
Die CO2-Zielerreichung ist niedriger als die Erreichung der Verlagerungsziele, da der für die Zieldefinition angesetzte Emissionskennwert pro Tonnenkilometer gemäß Emissionskennzahlen des Umweltbundesamtes zu hoch angesetzt wurde und sich in den letzten Jahren darüber hinaus geringfügig reduziert hat. Im Vergleich zum Förderaufwand (gemessen in reduzierten CO2-Emissionen während der Nutzungsdauer der geförderten Investitionen von acht Jahren) in der Höhe von EUR 4,34 wird eine Tonne CO2 im Emissionshandel (ETS) in Europa aktuell (Stand 28.04.2025) mit EUR 66,22 pro Tonne CO2 gehandelt. Die Effizienz der eingesetzten Fördermittel (EUR genehmigter Förderung pro verlagerter Transportleistung) ist in dieser Periode leicht gesunken, kann jedoch nach wie vor als hoch effizient bezeichnet werden.

Das Budget des Förderprogramms wurde nahezu zur Gänze ausgeschöpft. Die angestrebte Anzahl an Machbarkeitsstudien, Ersatzinvestitionen und Investitionen in innovative Technologien/Systeme wurde beinahe erreicht. (Die Möglichkeit zur Förderung von Ausbildungskosten wurde allerdings nicht genutzt.) Konkret wurden im Evaluierungszeitraum im Bereich der innovativen Technologien und Systeme 6 Projekte umgesetzt (bei einem Zielwert von 8 Projekten). Im Bereich der Machbarkeitsstudien konnte mit 13 realisierten Projekten der Zielwert von 14 Projekten nahezu erreicht werden. Auch bei den Ersatzinvestitionen wurde das Ziel von 8 geplanten Projekten mit 7 genehmigten Projekten beinahe erreicht. Diese Projekte tragen insbesondere zur Modernisierung (bestehender) Transportgeräte und intermodaler Ladeeinheiten sowie zur Weiterentwicklung logistischer und technischer Prozesse im kombinierten Verkehr bei. Insgesamt ist die Zahl der genehmigten Projekte im Vergleich zur Vorperiode gestiegen. Die deutlich unter den maximalen Förderquoten liegende tatsächliche Förderquote von durchschnittlich 13,9 % hat dazu beigetragen, dass mehr Projekte als bei Ausnutzung der maximalen Quote mit dem verfügbaren Budget gefördert werden konnten.

Die Ergebnisse der Evaluierung belegen insgesamt, dass das IKV-Programm trotz aller Herausforderungen ein wirksames Instrument zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene darstellt, zur Reduktion von CO₂-Emissionen beiträgt und die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs stärkt. Vor diesem Hintergrund wird eine Fortführung des Programms über 2025 hinaus empfohlen, um den Anteil des Schienengüterverkehrs am Modal Split langfristig zu sichern.


Verbesserungspotentiale

Die Evaluierung kommt zu folgenden Empfehlungen für eine mögliche Folgeperiode des Programms: Die IKV-Förderung ist im Rahmen des Bündels an Unterstützungen für den Schienengüterverkehr ein wichtiges Instrument, um die Anteile des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs in Österreich langfristig zu sichern und im besten Fall zu erhöhen. Ohne diese Fördermittel fehlt ein wichtiger Baustein, um die verkehrs- und umweltpolitischen Ziele, die sich auch im aktuellen Regierungsprogramm 2025–2030 wiederfinden, zu erreichen. Für die Verlagerung des Straßengüterfernverkehrs auf die Schiene ist die Nutzung des Kombinierten Verkehrs von hoher Bedeutung. Dies zeigen einerseits die Entwicklungen der vergangenen beiden Jahrzehnte (der Schienengüterverkehr steigt nur aufgrund der Zunahmen im unbegleiteten Kombinierten Verkehr) und anderseits die zu erwartende Abnahme des Aufkommens im Wagenladungsverkehr, da der Bedarf an Transport von Massengütern, die den Wagenladungsverkehr nutzen (z.B. Kohle oder Öl), aufgrund der Entwicklung hin zu nicht fossilen Energiequellen weiter abnehmen wird.
Folgende Verbesserungspotentiale wurden in der Evaluierung konkret aufgezeigt: -) CO₂-Einsparungsziele in Sonderrichtlinie und WFA konsistent darstellen und Emissionskennwerte des Umweltbundesamtes heranziehen; -) Empfehlung einer verpflichtenden Behaltefrist von acht Jahren für geförderte Investitionen verknüpft mit entsprechend langer Berichtspflicht zur Transportleistung; -) für Ersatzinvestitionen verpflichtende Transportleistungsberichterstattung vorsehen; -) klarere Definition des Begriffs „innovativ“; -) Fördermöglichkeit für Ausbildungskosten streichen oder inhaltlich präzisieren.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen