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WIRKUNGSZIEL

Klimaschutz: Weniger Treibhausgase, mehr erneuerbare Energie

Reduktion der Treibhausgasemissionen und Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien mit dem Ziel, langfristig ein hocheffizientes, auf erneuerbaren Energieträgern basierendes Energiesystem zu realisieren („Energiewende“)

2014
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Auf Grund der Wirtschaftslage erweist sich die Diskussion um weitere Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes und der Energiewende schwierig. Günstige meteorologische Verhältnisse (warmer Winter) begünstigen die Zielerreichung. Budgetrestriktionen haben Auswirkungen auf die Förderprogramme.

Im Bereich des Wirkungsziels 2 sind bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen und der Forcierung des Einsatzes erneuerbarer Energien und hocheffizienter Energiesysteme („Energiewende“) eindeutig Fortschritte durch die Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach dem Klimaschutzgesetz und die erfolgreiche Durchführung von Klimaschutz- und Energiemaßnahmen nach den Förderprogrammen, insbesondere Umweltförderung im Inland, klima:aktiv und klima:aktiv mobil und durch den Klima- und Energiefonds erzielt worden.