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WIRKUNGSZIEL

Intensivierung der unabhängigen Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich

2014
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das International Ombudsdman Institute (IOI) unterstützt seine Mitglieder auf verschiedene Weise. Es fördert die Errichtung und Entwicklung von Ombudsmanneinrichtungen, wo es noch keine gibt, finanziert Forschung, bietet Ausbildung, unterstützt den Informationsaustausch, sorgt für den Austausch von Erfahrungen und steht in ständigem Dialog mit wichtigen internationalen Organisationen und Interessengruppen.
In Ausübung seiner Rolle ist das IOI bestrebt, zwei Hauptziele in Einklang zu bringen, die seiner Zielsetzung und seiner Tätigkeit zugrunde liegen. Das erste Ziel ist Inklusivität. Das Institut erkennt die Vielfältigkeit der Ombudsman-Einrichtungen an, die wiederum die Verschiedenheit der Länder und Regionen widerspiegelt, in denen die jeweiligen Ombudsman-Einrichtungen tätig sind. Es entstehen auch verschiedene Rechts- und Rechenschaftsmodelle, die für Ombudsman-Einrichtungen Geltung haben und auf bestimmten verfassungsmäßigen Ordnungen und Kulturen beruhen können. Das IOI möchte, dass diese Vielfalt durch seine Mitglieder zum Ausdruck kommt. Das zweite Ziel des IOI ist der Schutz von Werten und die Sicherung der zentralen Werte Unabhängigkeit, Objektivität und Gerechtigkeit, die jeder Ombudsman-Einrichtung und deren Tätigkeit zugrunde liegen.
Das IOI möchte auch sicherstellen, dass seine Mitglieder zwei wesentliche Arten von Einrichtungen repräsentieren – jene Einrichtungen, die die zentralen Kriterien bereits in vollem Umfang erfüllen und jene Einrichtungen, die zwar noch nicht alle zentralen Kriterien erfüllen, sich den Zielen und Vorhaben des IOI aber verpflichtet fühlen und bestrebt sind, sämtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Das IOI erkennt in vollem Maße an, wie wichtig die Entwicklung von Kriterien für die Mitgliedschaft ist, die die Errichtung von neuen Ombudsman-Einrichtungen unterstützen, wo es noch keine gibt. Ebenso ist das IOI bestrebt, jene Einrichtungen zu bestärken, die die zentralen Kriterien zwar noch nicht erfüllen, diese aber als Instrument sehen, um die uneingeschränkte Verwirklichung der zentralen Grundsätze zu erreichen.
Jede Institution, Einrichtung und natürliche Person, die die folgenden Zielsetzungen und Grundsätze unterstützt, kann Mitglied des IOI werden: Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten; Bekenntnis zum Rechtsstaatsprinzip; effektive Demokratie; Verwaltungs- und Verfahrensgerechtigkeit bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen; Verbesserung öffentlicher Dienste; offene und rechenschaftspflichtige Regierung und Zugang zum Recht für alle.
Die Mitglieder sind verpflichtet, einen jährlichen Beitrag in einer Höhe zu bezahlen, die von der Generalversammlung in angemessenen Abständen auf der Grundlage einer Empfehlung oder einer Festlegung des Vorstands festgelegt wird.
Die Generalversammlung des IOI hat am 13. November 2012 die „Wellington Deklaration“ verabschiedet. Mit dieser wird signalisiert, dass auch in budgetär knappen Zeiten Bürgerrechte aufrechterhalten werden müssen.
Der Vorstand des International Ombudsdman Institute (IOI) schloss zahlreiche Projekte ab, die im Lauf des IOI-Mitgliedsjahres 2013/2014 ihre Umsetzung gefunden hatten, und initiierte neue Vorhaben für das nächste Mitgliedsjahr.

In der Volksanwaltschaft wurden 2014 zahlreichen Aktivitäten im internationalen Bereich gesetzt. Von Schulungen und Fortbildungsangeboten für IOI Mitglieder, Kooperationen u.a. mit der Weltbank, bis hin zu zahlreichen bilateralen Kontakten wurde ein breites Spektrum genutzt, um die unabhängige Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich zu intensivieren – Details können dem Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2014, Band 1 (Kontrolle öffentliche Verwaltung), Seite 23 ff. entnommen werden. Ende Oktober 2014 fand die jährliche Sitzung des IOI Vorstandes in Wien statt und Generalsekretär Volksanwalt Dr. Kräuter empfing rund 30 Gäste aus allen Erdteilen in der Volksanwaltschaft. Das IOI, das seinen Sitz seit 2009 in der VA hat, vernetzt mittlerweile weltweit rund 170 unabhängige Ombudsman-Einrichtungen aus über 90 Ländern in den Regionen Afrika, Asien, Australasien und Pazifik, Europa, Karibik und Lateinamerika sowie Nordamerika. Die Kriterien für eine Mitgliedschaft im IOI werden in den Statuten geregelt und sind vor allem geprägt von der Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten dem Bekenntnis zum Rechtsstaatsprinzip und effektiver Demokratie. Die Mitgliedschaft ist u.a. auch abhängig von der budgetären Ausstattung der jeweiligen Ombudsman-Einrichtung. Im Zuge der Wien-Sitzung wurden 12 Ombudsman-Institutionen als neue Mitglieder im IOI aufgenommen. Insgesamt ist seit der Einrichtung des Generalsekretariats des IOI in Wien im Jahr 2009 ein Anstieg von 41% bei der Mitgliederanzahl zu verzeichnen. Das Ziel wurde überplanmäßig erreicht.