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WIRKUNGSZIEL

Das Bundeskanzleramt als Kompetenz-, Service- und Informationszentrum für BürgerInnen, Verwaltung, Politik und Unternehmen.

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Wie bereits in den Jahren zuvor, war auch 2016 eine sehr hohe Nachfrage der BürgerInnen nach umfassender Information über Staat, Verwaltung und Regierungsarbeit zu verzeichnen. Es bleibt daher prioritäres Ziel des Bundeskanzleramts bzw. des Bundespressediensts, diese Informationen schnell, aktuell und präzise bereitzustellen. Angesichts immer knapper werdender Budgetmittel und Personalressourcen wird in der Verwaltung der Trend zu Shared Services bestehen bleiben und die Servicefunktionen des Bundespressediensts im Bereich Foto-, Videoservice und Grafik sowie jene der Sektion III Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation im Bereich Aus- und Weiterbildung an der Verwaltungsakademie des Bundes weiterhin gut angenommen werden. Die Weiterentwicklung des Leitfadens zum Common Assessment Framework (CAF) hinsichtlich der speziellen Anforderungen der Bundesverwaltung im Rahmen der Wirkungsorientierung unterstützt die Verbesserung der Verwaltung von innen. Die Konferenz zum Innovationsmanagement im öffentlichen Sektor hat sich zu einem Fixpunkt für ExpertInnen aus Verwaltung, Wissenschaft, Privat- und Sozialwirtschaft entwickelt. Es ist zu erwarten, dass die Datenbank STATCube der Statistik Austria hinsichtlich der Anzahl an NutzerInnen mittelfristig ihren Plafond erreichen wird. Um das hohe Nutzungsvolumen von STATCube auch in den Folgejahren sicherzustellen, wird die Statistik Austria das Angebot an Publikationszugängen und Daten in maschinenlesbarer Form erweitern und laufend optimieren.

Informationskampagnen in den auflagenstärksten Medien sowie die hohe Auslastung des BürgerInnenservice zeigen, dass der Bundespressedienst dem Wirkungsziel nach umfassender Information der österreichischen Bevölkerung gerecht wird. Eine wertvolle Ergänzung zum bestehenden Informationsangebot des Bundeskanzleramts ist das hausintern produzierte Livestreaming von Pressekonferenzen des Bundeskanzlers, welches insbesondere von MedienvertreterInnen gut angenommen wird.
Die entsprechenden Verbreitungsmaßnahmen zur Freischaltung der Handy-Signatur haben eine planmäßige Entwicklung ermöglicht. Parallel dazu werden die Angebote weiter ausgebaut, um die Nutzung der Handy-Signatur entsprechend anzuheben.
Der berufliche Nutzen wird von den TeilnehmerInnen an den Seminaren der Verwaltungsakademie des Bundes bestätigt. Das verwaltungsspezifische Qualitätsmanagementinstrument Common Assessment Framework (CAF) wird aktiv zur Weiterentwicklung der Verwaltungsorganisationen genutzt, und von einigen Organisationen wurde die Zertifizierung des Prozesses mit einem Gütesiegel angestrebt. Der Statistik Austria ist es durch intensive Promotion der Datenbank STATCube und Anreicherung sowie Verbesserung der Usability um weitere Sachmaterien gelungen, eine deutliche Erhöhung der Nutzung dieser Publikationsschiene zu erreichen. Die Ergebnisse aus den Feedbackgesprächen mit NutzerInnen von STATCube zeichnen nach wie vor ein positives Bild.

Das sehr gute Abschneiden bei fünf Wirkungszielkennzahlen und bei drei Maßnahmen auf Ebene des Globalbudgets 10.01 (sechsmal zur Gänze erreicht und zweimal überplanmäßig erreicht) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.