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WIRKUNGSZIEL

Weitere Verbesserung der Gleichstellung der Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens

2016
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsrecht ermöglichen einen niederschwelligen Zugang zum Recht. Behinderte Menschen können damit Diskriminierungen bekämpfen, ohne unmittelbar ein Gerichtsverfahren anstreben zu müssen. Die Bereitschaft zur Einigung und damit zur Verhinderung eines Gerichtsverfahrens hängt insbesondere vom Schlichtungsgegner (Person od. Stelle, der eine Diskriminierung vorgeworfen wird) ab. Das Sozialministerium bzw. das Sozialministeriumservice kann im Schlichtungsverfahren diesbezügl. keinen Einfluss nehmen.

Die Zahl der Einigungen im Schlichtungsverfahren hängt von vielen Faktoren ab, u. a. von der wirtschaftl. Entwicklung. Insgesamt gestaltet sich die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt angesichts der konjunkturellen und arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen weiterhin sehr schwierig. Für das Jahr 2016 ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Übergangsfristen für Barrieren in den Bereichen Bauen und Verkehr mit Ende 2015 abgelaufen sind.