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WIRKUNGSZIEL

Angemessene Altersversorgung und finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand.

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die materiell-rechtliche Gestaltung der Pensionen der Beamtinnen und Beamten, der Pensionen für Landeslehrerinnen und Landeslehrer, der ÖBB-Pensionen und des Pflegegelds liegt aufgrund der Kompetenzverteilung gemäß Bundesministeriengesetz 1986 nicht im Zuständigkeitsbereich des BMF. Gesetzliche Änderungen werden durch das BKA umgesetzt. In den Verantwortungsbereich des BMF fällt die Besoldung und damit die Aufgabe, die aufgrund der einschlägigen Gesetzeslage den Anspruchsberechtigten gebührenden Mittel bereitzustellen. Auch weiterhin wird eine enge Abstimmung mit dem BKA und dem BMASK erfolgen. Eine Zusammenführung von inhaltlicher/legistischer Verantwortung mit der Verantwortung für die Auszahlung der Mittel wird angestrebt.

Angelegenheiten des Pensionsrechts der Beamtinnen und Beamten fallen in den Wirkungsbereich des BKA. Aufgabe des BMF ist die Besoldung und damit die Aufgabe, die aufgrund der einschlägigen Gesetzeslage den Anspruchsberechtigten gebührenden Mittel bereit zu stellen. Aus den Indikatoren geht hervor, dass dieses Ziel 2016 zur Gänze erreicht wurde.