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WIRKUNGSZIEL

Angemessene Altersversorgung und finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand

Angemessene Altersversorgung und finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand

2017
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die materiell-rechtliche Gestaltung der Pensionen der Beamtinnen und Beamten, der Pensionen für Landeslehrerinnen und Landeslehrer, der ÖBB-Pensionen und des Pflegegelds liegt aufgrund der Kompetenzverteilung gemäß Bundesministeriengesetz 1986 nicht im Zuständigkeitsbereich des BMF. Gesetzliche Änderungen werden durch das BKA (nunmehr BMöDS) sowie durch das BMASK (nunmehr BMASGK) umgesetzt. In den Verantwortungsbereich des BMF fällt die Besoldung und damit die Aufgabe, die aufgrund der einschlägigen Gesetzeslage den Anspruchsberechtigten gebührenden Mittel bereitzustellen. Auch weiterhin wird eine enge Abstimmung mit dem (ab 2018 zuständigen) BMöDS und BMASGK erfolgen. Eine Zusammenführung von inhaltlicher/legistischer Verantwortung mit der Verantwortung für die Auszahlung der Mittel wird angestrebt.

Angelegenheiten des Pensionsrechts der Beamtinnen und Beamten fallen in den Wirkungsbereich des BKA (nunmehr BMöDS), die materiell-rechtliche Zuständigkeit beim Pflegegeld liegt beim BMASK (nunmehr BMASGK). Aufgabe des BMF ist die Besoldung und damit die Aufgabe, die aufgrund der einschlägigen Gesetzeslage den Anspruchsberechtigten gebührenden Mittel bereit zu stellen. Aufgrund der rechtzeitigen und korrekten Erstellung der Monatsvoranschläge sowie der Überweisung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse an die auszahlenden Stellen (ÖBB, Landeslehrer) konnte die fristgerechte und vollumfängliche Auszahlung 2017 zu 100% eingehalten werden.