MASSNAHME
Sicherstellung der Mittel für die Auszahlung an die LeistungsempfängerInnen
Das BMF sichert durch die korrekte Erstellung des Monatsvoranschlags, dass rechtzeitig ausreichende Mittel für die Auszahlung an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bzw. an die auszahlenden Stellen zur Verfügung stehen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Die auszahlenden Stellen können die Auszahlungen fristgerecht in die Wege leiten
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
100 % der finanziellen Leistungen wurden fristgerecht angewiesen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
100% der Leistungen wurden fristgerecht angewiesen
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Die auszahlenden Stellen können die Auszahlungen fristgerecht in die Wege leiten. 100% der finanziellen Leistungen werden fristgerecht angewiesen
Erläuterung der Entwicklung
100 % wurden erreicht. Keine Abweichung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Die auszahlenden Stellen können die Auszahlungen in der gebührenden Höhe in die Wege leiten
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
100% der finanziellen Leistungen wurden in der gebührenden Höhe angewiesen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
100% der Leistungen wurden in der gebührenden Höhe angewiesen
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Die auszahlenden Stellen können die Auszahlungen in der gebührenden Höhe in die Wege leiten. 100'% der finanziellen Leistungen werden in der gebührenden Höhe angewiesen
Erläuterung der Entwicklung
100% wurden erreicht. Keine Abweichung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze