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WIRKUNGSZIEL

Verbesserter Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Minderjährige

2016
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Gewalt tritt in allen Gesellschaftsschichten, in allen Altersgruppen und in den verschiedensten Ausprägungen auf. Sie hat meist eine Vorgeschichte und meistens kennen sich Opfer und Täter. Es gibt also einen Entstehungsprozess, in dem viele Einrichtungen und Personen, beginnend bei Familie, Schule, Arzt und Arbeitsplatz bis hin zu Vereinen und NGOs, die Einblick in die Verhältnisse und somit auch die Möglichkeit haben, Entwicklungen zu erkennen und in ihrem Wirkungskreis zu handeln. Es liegt damit in der Verantwortung unserer gesamten Gesellschaft – auch der Polizei – die Ursachen von Gewalt zu erkennen und so Gewalttaten zu verhindern.
2016 gab es um 6,9 Prozent mehr Anzeigen im Bereich der Gewaltkriminalität in Österreich als 2015. Sie ist im Vergleich zum Vorjahr um 2.765 Anzeigen auf 43.098 gestiegen. Die Aufklärungsquote betrug 83,9 Prozent, was den höchsten Wert der letzten zehn Jahre entspricht (Plus von 0,4 Prozentpunkten). 2016 konnte die Polizei zusätzlich 2.516 Delikte klären, sodass insgesamt 36.177 Anzeigen positiv abgearbeitet wurden.
Nach dem historisch niedrigen Niveau des Jahres 2014 ist die Zahl der Anzeigen bei der vorsätzlichen Tötung bereits 2015 und auch 2016 gestiegen: 144 Fälle wurden österreichweit angezeigt. Von diesen Anzeigen wurden 46 Taten vollendet, bei 98 blieb es beim Versuch. Bis auf eine versuchte Tat konnten alle geklärt werden. Dies entspricht einer Aufklärungsquote von 99,3 Prozent.
Auch die Zahl der vorsätzlichen Körperverletzungen ist 2016 erneut gestiegen. Waren es 2014 noch historisch niedrige 37.659 Anzeigen, so stieg die Zahl im Jahr 2015 um 0,4 Prozent auf 37.822 Anzeigen. 2016 wurden 40.222 Fälle angezeigt, was ein Plus von 6,3 Prozent bedeutet.
Die Zahl der Anzeigen wegen ausgewählter Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (§§ 201, 202, 205, 206, 207, 207a und 207b StGB) ist nach einem Rückgang 2015 im Vorjahr gestiegen. Wurden 2015 noch 2.376 Fälle angezeigt, so waren es im Jahr 2016 exakt 2.732 Anzeigen. Dies entspricht einem Anstieg von 15 Prozent. Die Aufklärungsquote liegt bei hohen 86 Prozent.
Durch die Neuformulierung des Paragrafen „Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“ (§ 218 StGB) ist die Zahl der Anzeigen von 1.228 im Jahr 2015 um über 56 Prozent auf 1.918 Anzeigen im Jahr 2016 angestiegen.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Bekämpfung von Gewalt insbesondere gegen Frauen völlig zurecht hohe Priorität für das BMI einnimmt. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Gewalt stellen ein umfassendes Problem dar, das die ganze Gesellschaft betrifft und nicht nur eine Aufgabe der Exekutive sein darf. Da eine übergreifende Zusammenarbeit aller Akteure unerlässlich ist, müssen die Ziele und Strategien, die Prozesse und die Strukturen sowie die Fähigkeiten und die Mittel der betreffenden Akteure unter Einbeziehung der Bürger systematisch aufeinander abgestimmt, miteinander verbunden und aktiv gestaltet werden.

Österreich zeichnet sich durch ein enges soziales Netz aus, das zahlreiche Hilfestellungen bietet. Durch ein noch engeres Zusammenspiel aller Akteure soll es gelingen, Gewalt nicht ungesehen zu lassen, etwaige Anzeichen frühzeitig zu erkennen und die richtigen Spezialistinnen und Spezialisten einzubeziehen. Auch für die Polizei gilt es eine noch größere Sensibilisierung für das Erkennen und den richtigen Umgang mit Gewalt zu erreichen. Die Arbeit der Polizei ist ein Puzzlestück in dem Gesamtkonzept zur Verhinderung von Gewalt. Der Know-how- und Wissenstransfer bietet große Chancen, muss aber sichergestellt werden. Oftmals erhält die Polizei erst dann Einblick in die Situation, wenn die Tat begangen und Opfer und Täter ihre Rolle eingenommen haben. Das Betretungsverbot als zentrales Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis setzt hier an. Die Wirksamkeit des Betretungsverbots als Schutz für Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis konnte 2016 gesteigert werden. Gefährder konnten zu über 95 % nachhaltig ferngehalten werden.
Zusätzlich konnten die Gewaltdelikte pro 100.000 Einwohner mit Täter-Opfer – Beziehung im Vergleich zum Vorjahr bei Betrachtung eines fünfjährigen Durchschnitts gesenkt werden. Zwei von drei Gewalttaten sind Beziehungstaten: Bei 63,3 Prozent der begangenen Taten gab es eine Beziehung zwischen Täter und Opfer (entspricht 21.167 Fällen). In 34,4 Prozent gab es keine Beziehung (entspricht 11.493 Fällen). In 769 Anzeigen blieb der Polizei der Beziehungsstatus zwischen Täter und Opfer unbekannt. Die Aufklärungsquote bei Gewaltdelikten in einem 5-Jahres-Durchschnitt betrachtet konnte auf sehr hohem Niveau liegend weiter gesteigert werden.
Der Weg des BMI bei der Zurückdrängung von Gewalt gegen Frauen, Kinder und Jugendliche auf Prävention zu setzen, konnte weiter erfolgreich beschritten werden, was die hohe Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern an zahlreichen Präventionsveranstaltungen der Polizei bestätigt.
Die österreichische Polizei hat 2016 insgesamt 177.983 zum großen Themenkomplex Gewaltprävention und zusätzlich 10.686 Menschen zum Thema Gewalt in der Familie informiert. 17.151 Personen wurden zum Thema Sexualdeliktsprävention beraten.
Ein Schwerpunkt der Präventionsmaßnahmen liegt auf der Zielgruppe der Jugendlichen: 2016 wurden insgesamt 14 verschiedene Jugendprojekte mit Schülerinnen und Schülern, dem Lehrpersonal und den Eltern umgesetzt. Zusätzlich wurden 33.690 Volksschülerinnen und Volksschüler im Rahmen des Präventionsprojektes „Kinderpolizei“ erreicht. Dabei stärken Polizistinnen und Polizisten das Bewusstsein der Kinder für Gefahren.