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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung der Transparenz für Bürgerinnen und Bürger über die sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Verwendung öffentlicher Mittel

Erhöhung der Transparenz für Bürgerinnen und Bürger über die sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Verwendung öffentlicher Mittel

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2016 betrug der öffentliche Schuldenstand des Staates gemäß ESVG 2010 295,719 Mrd. EUR (84,6 % des BIP). Die bestehende hohe Schuldenquote sowie die Prognose über stetig ansteigende Ausgaben im Zusammenhang mit der Alterung der Bevölkerung (z. B. Pflege, Pensionen) erfordern einen sorgsamen und sparsamen sowie effektiven Mitteleinsatz. Insbesondere ist auch ein Überblick über jene finanzielle Lasten zu schaffen, die an künftige Generationen weitergegeben werden.

Um den Herausforderungen gewachsen zu sein, müssen Effizienzpotenziale gehoben werden und wirksame Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen. Die Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierbarkeit öffentlicher Leistungen steht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und kann nur mit einem sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz erreicht werden. Der Rechnungshof sieht es als seine Aufgabe, die interessierte Öffentlichkeit über jene Bereiche verstärkt zu informieren, in denen noch Handlungsbedarf besteht. Er achtet neben dem sparsamen und zweckmäßigen Mitteleinsatz insbesondere auch auf die Qualität der erbrachten Leistungen.

Der Rechnungshof veröffentlichte im Rahmen seines Wirkungsziels, die Transparenz für Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, das Positionspapier „Effizientere Schulverwaltung – Vorschläge des Rechnungshofes im Bildungsbereich“ (Reihe Bund 2016/1). Er identifizierte darin als Kernproblem der Schulverwaltung, dass Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung bei den Pflichtschulen auseinanderklaffen und somit eine einheitlich gefuhrte und wirkungsvolle Ressourcen– und Ausgabensteuerung fehlt. Auch sind eine effektive Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung aufgrund der zersplitterten Kompetenzlage nicht möglich.

In seinem Positionspapier „Positionen für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs“ (Reihe Bund 2016/2) zeigte der Rechnungshof – auf Basis seiner Empfehlungen gegliedert nach relevanten Themen – Einsparungs- und Umschichtungspotenziale anhand konkreter Gebarungsüberprüfungen der letzten Jahre auf. So etwa bei den Beamtenpensionen des Landes Tirol: Einsparungspotenzial 2012 bis 2049 rd. 36 Mio. EUR; bei den Beamtenpensionen des Landes Wien: Einsparungspotenzial 2010 bis 2047 rd. 350 Mio. EUR fur die gesamte Gemeinde Wien mit ca. 14.000 Beamtinnen und Beamten, einschließlich Betriebe und Unternehmen der Stadt Wien; bei den ÖBB: Einsparungspotenzial von insgesamt rd. 920 Mio. EUR im Zeitraum 2015 bis 2050 bei Harmonisierung mit den Bundesbeamtenpensionen; bei der OeNB: verbleibendes Einsparungspotenzial von rd. 41 Mio. EUR (2015 bis 2050) für die im Rahmen des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes noch nicht umgesetzten Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend die Bediensteten der Dienstbestimmung III; bei den Sozialversicherungen: ein nach Reformen verbleibendes Einsparungspotenzial von rd. 786 Mio. EUR im Zeitraum 2016 bis 2050; im Gesundheitsbereich: Überkapazitäten im stationären Bereich entsprachen einem rechnerischen Umschichtungspotenzial in alternative (insbesondere spitalsambulante/niedergelassene) Behandlungsformen in der Größenordnung von 4,75 Mrd. EUR (zu Kosten des Jahres 2013).

Insgesamt veröffentlichte der Rechnungshof auf seiner Homepage im Jahr 2016 90 Berichte und ermöglichte dadurch einen raschen und einfachen Zugang zu seinen Feststellungen. Der Rechnungshof misst der kommunikativen Barrierefreiheit seiner Berichte einen großen Stellenwert bei. Er startete deshalb Ende 2016 mit der Vorbereitung und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Erstellung von barrierefreien Rechnungshof-Berichten.

Um unmittelbarer mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu treten, nutzt der Rechnungshof seit Herbst 2016 verstärkt die Neuen Medien und ist auf Twitter und Facebook.