Der Einsatz neuer Medien ermöglicht eine moderne Kommunikation zwischen BürgerInnen und Behörden, diverse Dienstleistungen können einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und erleichtern deren Abwicklung. Besonders das Internet hat zu einem qualitativen Fortschritt in der Kommunikation zwischen Behörde und BürgerInnen beigetragen. Laut Statistik Austria waren 2017 89 % der Haushalte in Österreich mit einem Internetzugang ausgestattet, 88 % der Bevölkerung haben das Internet genutzt.
E-Government ermöglicht eine stärkere Einbindung der Bevölkerung in gesellschaftliche Gestaltungsprozesse indem demokratische Prozesse erleichtert und Zugangsmöglichkeiten vereinfacht werden und diese schneller zur Verfügung stehen. In Zeiten der zunehmenden Digitalisierung, Vernetzung und Globalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft erhält auch E-Government eine immer größere Bedeutung, laut Statistik Austria nutzen bereits 62 % der Internetnutzer E-Government-Angebote.
Die Anforderungen der BürgerInnen in Bezug auf Schnelligkeit und Benutzerfreundlichkeit der Leistungen von Behörden und Institutionen steigt. Ziel ist deshalb eine proaktive, dialogorientierte, möglichst direkte Kommunikation mit der Bevölkerung und relevanten Stakeholdern. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Aufgabenerfüllung geleistet werden. Der Ausbau der Register in den Bereichen Meldungen, Personenstand und Wahlen wird forciert, der laufende technologische Fortschritt erfordert eine ständige Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation.
Das BMI ist eine hochkomplexe Organisation, die ständig vor neuen Herausforderungen wie den Folgen der Globalisierung, Digitalisierung, Kriminalitätsentwicklung und -phänomene uvm. steht. Um den steigenden Erwartungen der BürgerInnen an die öffentliche Verwaltung gerecht zu werden, braucht es motivierte und gut ausgebildete MitarbeiterInnen, die wichtigste Ressource des BMI. Nur dann ist es möglich, eine hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Leistungen des BMI zu erzielen. Diese liegt laut jüngster Umfrage auf einem hohen Niveau von 90 %, wobei die Zufriedenheit unter den Frauen mit 94 % am höchsten ist. Abgefragt werden dabei die Kompetenz, das Auftreten und die Serviceorientierung bei den Leistungen: Ausstellen von Führerscheinen, Aufnahme einer Diebstahlsanzeige und der Durchführung von Präventionsveranstaltungen.
Die vom BMI erbrachten Leistungen kommen in erster Linie direkt bei den BürgerInnen an: über 80 % der Leistungen werden unmittelbar für die Bevölkerung erbracht. Verwaltungstätigkeiten und Leitungsaufgaben bleiben auf das notwendige Maß beschränkt. Mehr als die Hälfte der Verwaltungsbediensteten steht in exekutivnaher Verwendung (z. B. Polizeijuristen, Bedienstete der Strafämter, Bundeskriminalamt) und bilden damit ein wichtiges Anschlussstück in einer wirksamen sicherheitspolizeilichen Aufgabenerfüllung.
Höhere Ansprüche der BürgerInnen an die öffentliche Verwaltung sowie der technologische Fortschritt machen neue Formen des Informationstransfers und Vertrauen schaffende Maßnahmen zum BMI notwendig. Es werden neue Formen der Bürgerbeteiligung und eine intensivere Vernetzung mit den BürgerInnen forciert um die Gesellschaft stärker in die Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung zu integrieren. Zahlreichen Meldestellen des Bundeskriminalamts sind als wichtige Kanäle des Informationstransfers zwischen Ministerium und der Bevölkerung etabliert. Ein rascher, unbürokratischer und strukturierter – nach Möglichkeit elektronischer – Informationsaustausch zwischen den Sicherheitspartnern muss sichergestellt werden. Bei den Zugriffen auf die Homepages des BMI wurde ein deutlicher Anstieg auf über 176.000 pro 100.000 EinwohnerInnen verzeichnet.
Professionalität schafft Vertrauen und Handlungssicherheit und steigert die Effizienz polizeilicher Tätigkeit. Dazu wird in die MitarbeiterInnen investiert – durch laufende Anpassung der Aus- und Weiterbildung, die von den AbsolventInnen ebenso wie den Vorgesetzten in Bezug auf ihre Praxistauglich mit der Note 1,7 bzw. 1,5 bei einer Skala von 1 – 4 beurteilt wurde, kann das BMI schneller und zielgerichteter auf neue Herausforderungen reagieren. Zur qualitativen Weiterentwicklung zählt auch eine möglichst repräsentative und diverse Polizei, der Frauenanteil wird nachhaltig gesteigert und liegt im Jahr 2017 bei durchschnittlich 17 %.
Darüber hinaus wurde der Servicecharakter von Leistungen des BMI weiter ausgebaut. Mit Inkrafttreten des Personenstandsgesetzes 2013 (PStG 2013) wurde das Zentrale Personen-standsregister (ZPR) geschaffen. In diesem vom BMI geführten Register werden seit dem 1. November 2014 alle Personenstandsfälle eingetragen bzw. nacherfasst. 2017 wurden 6,7 Millionen Abfragen im ZPR durchgeführt, was viele bisher erforderliche Behördenwege für die BürgerInnen im Bereich des Personenstandswesens abgelöst hat und in der Zeitreihe einen konstant hohen Wert darstellt. Der Zielwert wurde aufgrund fehlender Vergleichswerte zu hoch angesetzt und für die kommenden Jahre korrigiert.
Als weitere Serviceleistung bietet das BMI mit dem Zentralen Melderegister (ZMR) eine eigene Abfragemöglichkeit für sonstige Abfrageberechtigte (»Businesskunden«) an. Diese müssen glaubhaft machen, dass sie regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen, wie z. B. Banken, Versicherungen sowie Rechtsanwälte und Notare. Liegen die Voraussetzungen vor, können diese schnell und unbürokratisch Abfragen durchführen. Derzeit nutzen bereits 5.399 Businesspartner den Onlinezugriff auf das ZMR.