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WIRKUNGSZIEL

Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes

2017
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Verkürzung der Verfahrensdauer bringt rascher Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung. Der Verwaltung werden rascher Leitlinien für ihr Handeln zur Verfügung gestellt und dadurch Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt.

Seit Einführung der „Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ mit 1. Jänner 2014 konnte durch effizienten Personaleinsatz der Abbau von länger als ein Jahr anhängigen Verfahren und von anhängigen Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei genutzt werden. Die Entwicklung des Aktenanfalles ist angesichts der noch nicht längerfristig vorhersehbaren Auswirkungen der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der in den letzten Jahren erfolgten Änderungen im Asyl- und Fremdenrecht für die nächsten Jahre nicht näher prognostizierbar.