Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Schutz der Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen

Schutz der Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Arbeitswelt befindet sich in einem umfassenden Wandel. Dazu zählen unter anderem der Strukturwandel, der verstärkt durch den Dienstleistungssektor und die Digitalisierung geprägt wird. Weiters sind komplexere Arbeitsanforderungen und ein verändertes Erwerbsverhalten festzustellen. Zudem führt der demografische Wandel dazu, dass die Herausforderungen der Arbeitswelt mit einer älteren Erwerbsbevölkerung bewältigt werden müssen. Die Betriebsstruktur in Österreich umfasst vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen, die oft auf Unterstützung angewiesen sind. Im Umfeld einer allgemeinen Entbürokratisierungsdebatte werden sowohl die Rechtsvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit als auch die Tätigkeit der Arbeitsinspektion politisch verstärkt hinterfragt.

Die Zielerreichung erfolgt durch laufende Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Dies wird durch eine Beseitigung von Schutzdefiziten erreicht, wozu die laufende Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Rahmen von Kontrollen, Beratungen und Teilnahme an Genehmigungsverfahren als Partei beiträgt. Als Maßnahmen zur verstärkten Zielerreichung werden angewandt: Durchführung zielgerichteter Schwerpunktaktionen, Unterstützung und Beratung von Unternehmen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, damit Defizite erst gar nicht entstehen.