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WIRKUNGSZIEL
Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit
Wirkungsziel zur Gänze erreicht
Kennzahlen
Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.
Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.
Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:
Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.
Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen
Die Zielsetzung der Senkung der Arbeitslosenquote der Jugendlichen konnte erreicht werden. Die Forcierung der Integration in den Arbeitsmarkt durch die Gewährleistung eines garantierten Lehr- oder Ausbildungsplatzes für Jugendliche – wenn möglich am ersten Arbeitsmarkt in einem Betrieb – konnte ebenfalls erreicht werden. Die betriebliche Lehrausbildung ist in einer Jahresdurchschnittsbetrachtung gemäß WKO-Statistik zwar seit 2008 im Sinken begriffen. Bei den Lehrlingen im ersten Lehrjahr ist aber seit Herbst 2016 wieder eine Steigerung zu erkennen, welche sich 2018 beschleunigte. Die Zahl der überbetrieblichen Lehrausbildungen liegt seit 2010 relativ stabil bei rund 9.000 Personen im Jahresdurchschnitt und verzeichnete 2018 einen leichten Rückgang gegenüber 2017. Die registrierte Arbeitslosigkeit von jungen Menschen bis 25 Jahre verringerte sich im Jahresdurchschnitt 2018 um rund 14% gegenüber dem Vorjahr, unterstützt durch Geburtenjahrgänge mit schwächerer quantitativer Besetzung und den initiierten Betreuungs- und Ausbildungsangeboten – Ausbildungsgarantie bis 25 – sowie der Wirkung der Ausbildungspflicht bis 18.
Die Zielsetzung eines garantierten Lehr- oder Ausbildungsplatzes konnte durch die vom AMS finanzierte Bereitstellung der überbetrieblichen Lehrausbildungsplätze erreicht werden. Zusätzlich wurde als vorbereitendes Angebot für einen (Wieder-)Einstieg in den Ausbildungsbereich der Ausbau der Produktionsschulen in enger Kooperation zwischen Sozialministeriumservice und AMS forciert. Die gesetzten Maßnahmen und der Instrumenteneinsatz vom Jugendcoaching, über die Produktionsschulen bis hin zu den überbetrieblichen Lehrausbildungs-Lehrgängen haben sich grundsätzlich bewährt. Der Praxisbezug bei der überbetrieblichen Lehrausbildung muss jedoch weiter verstärkt werden. Ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung ist die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr. Trotz der teilweisen Erfolge bleibt die Integration in den ersten Arbeitsmarkt vor allem für Jugendliche mit geringer oder fehlender Ausbildung über den Pflichtschulabschluss hinaus eine Herausforderung.