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WIRKUNGSZIEL

Stabilisierung der Banken und des Finanzsektors sowie Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts

Stabilisierung der Banken und des Finanzsektors sowie Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 wurde in Österreich, wie auch EU-weit ein Bankenpaket geschnürt, das Kapital- und Liquiditätsmaßnahmen für Banken und seit 2014 für Abbaueinheiten ermöglicht. Alle bisherigen Beihilfeverfahren der österreichischen Banken wurden vollständig abgeschlossen. Mit dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG), das auf der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD)-Richtlinie fußt, sind seit 2015 Anteilseigner und Gläubiger vorrangig zur Verlusttragung einer in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Bank heranzuziehen.
Zur Absicherung der finanziellen Solvenz des Bundeslandes Kärnten wurde 2016 ein Rückkaufprogramm landesbehafteter HETA-Schuldtitel mit einer rund 98 prozentigen Annahmequote seitens der Gläubiger umgesetzt. Die HETA wird bis spätestens 2023 abgewickelt sein.
Der nicht veräußerte Teil der Kommunalkredit Austria AG wurde auf die KA Finanz AG übertragen, diese wurde 2017 in eine Abbaugesellschaft umgewandelt. Der Portfolioabbau wird bis Ende 2026 dauern. Immigon hat Ende 2018 ihren Portfolioabbau beendet und tritt 2019 in die Liquidation ein.

Insgesamt konnten durch die gesetzten Maßnahmen in der Finanzkrise die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und der Schutz der österreichischen Volkswirtschaft erreicht sowie beträchtliche Störungen im Wirtschaftsleben Österreichs vermieden werden.
Die Zeichnung von PS-Kapital war nur eine unter einer Vielzahl von Maßnahmen zur Stützung des heimischen Bankensektors. Das gezeichnete Partizipationskapital wurde zum Teil zurückgezahlt, im Fall der HETA jedoch auf null geschnitten, bei der immigon auf 1 % des ursprünglichen Nominales (10 Mio. Euro). Allerdings konnte erreicht werden, dass der Volksbankenverbund als Kompensation für den Kapitalverlust dem Bund ein Genussrecht einräumte.
Es ist nicht abzusehen, wann der Liquidationserlös der immigon ausgeschüttet wird, insofern ist jeder datierte Zielzustand reine Spekulation.