Dem Verfassungsgerichtshof obliegt es, die Einhaltung der Verfassung zu kontrollieren. Durch seine Aufgabe als „Grundrechtsgerichtshof“ und seine Zuständigkeit zur Prüfung von Gesetzen und Verordnungen ist er in besonderer Weise dazu berufen, der demokratisch-rechtsstaatlichen Grundordnung Wirksamkeit zu verschaffen und ihren Bestand zu sichern.
Dazu kommen die Grund- und Menschenrechte, die die Freiheit aller Menschen, die in einem Staat leben, sichern sollen. Kein Gesetz darf den Grundrechten widersprechen, alle Gesetze müssen auch vor Gerichten durchgesetzt werden können. Das garantiert in Österreich vor allem der Verfassungsgerichtshof.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof ist ebenso Teil eines europa- und weltweiten Verbundes von Gerichten mit dem Ziel der Sicherung des Rechtsstaats und der Menschenrechte. Zu diesem Verbund gehören einerseits andere Verfassungsgerichte und andererseits europäische Gerichtshöfe wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Als das weltweit erste Gericht mit der Zuständigkeit für eine Normenprüfung im Sinne einer konzentrierten Verfassungsgerichtsbarkeit nimmt der Verfassungsgerichtshof eine Pionierrolle bei der Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit ein.
In der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte und der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit ist die Zusammenarbeit institutionalisiert worden. Der Verfassungsgerichtshof ist in beiden Einrichtungen Gründungsmitglied und federführend tätig.
Der Verfassungsgerichtshof pflegt außerdem intensive Kontakte zu anderen Verfassungsgerichten, vor allem zu den Verfassungsgerichten der Nachbarländer.
Die bi- und multilateralen Kontakte werden weiter intensiv gepflegt, um auch national und international das Bewusstsein der rechtsstaatlichen Bedeutung des Verfassungsgerichtshofes zu stärken. Die internationalen Kontakte blieben auch im Berichtsjahr konstant hoch. Dies lässt sich auf zwei Phänomene zurückführen: Aus der zunehmenden Verbreitung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf den Kontinenten – und zwar durch zumeist nach dem österreichischen Modell eingerichteten Verfassungsgerichten – resultiert ein erhöhter Informations- und Kommunikationsaustausch auf globaler Ebene. Gleichzeitig bedingt der fortschreitende Prozess der Europäisierung des Verfassungsrechts eine intensivere Kooperation und Vernetzung der europäischen und nationalen Gerichte.
Die Website wurde auch 2018 weiterentwickelt und an moderne Anforderungen und Trends angepasst; unter anderem wurde eine externe Accessibility-Evaluierung der Website durchgeführt, die zu weiteren Verbesserungen Anlass gab. Insgesamt ist die Absicht weiterverfolgt worden, auf Grund der ungebrochen hohen Nachfrage seitens Medien und Öffentlichkeit ein hochwertiges und umfassendes Online-Angebot zur Verfügung zu stellen und dieses stetig weiter auszubauen.
Der Verfassungsgerichtshof veranstaltete am Nationalfeiertag 2018 zum bereits dritten Mal einen Tag der offenen Tür. Mehr als 800 Personen nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand über das Höchstgericht und seine Tätigkeit zu informieren. Wie sich aus den Feedback-Karten ersehen lässt, war der persönliche Kontakt zur Präsidentin, zum Vizepräsidenten und zu einem ebenfalls anwesenden Mitglied des Gerichtshofes für viele Besucherinnen und Besucher besonders wertvoll.
Die festgelegten Maßnahmen haben entscheidend zur Erreichung der angestrebten Wirkung beigetragen. Der Wirkungserfolg wird auch damit begründet, dass durch eine gezielte Informationspolitik das Interesse der Bevölkerung an der Verfassungsgerichtsbarkeit gesteigert werden konnte.