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WIRKUNGSZIEL

Schaffung von Transparenz bei der Gleichstellung sowie bei der Diversität

2019
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rechnungshof wies im Jahr 2019 in zahlreichen Berichten und wie bereits seit vielen Jahren in seinen Einkommensberichten immer wieder auf bestehende, sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede bzw. Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern hin.
Zur Erreichung einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Berücksichtigung der vielfältigen Bedürfnisse von Menschen unterschiedlicher Generationen, Menschen mit Beeinträchtigungen und speziellen Bedürfnissen sowie von Menschen mit Migrationshintergrund ist der Rechnungshof bestrebt, in seinen Berichten Handlungspotenziale aufzuzeigen.
Insgesamt fanden sich in 17 Berichten des Rechnungshofes Ausführungen zu den Themen Gleichstellung oder Diversität. Im letzten Jahr machte der Rechnungshof Aussagen und Empfehlungen, wie etwa in den Themenbereichen Bildung, Verkehr, Gesundheit, Landesverteidigung und Wissenschaft. Beispiele dafür sind etwa Inklusiver Unterricht: Was leistet Österreichs Schulsystem?, Psychosoziale Angebote in den Ländern Salzburg und Steiermark, Reform des Wehrdienstes oder das System der Bundessportförderung.
Er kritisierte in mehreren Berichten insbesondere sachlich nicht gerechtfertigte Gender Gaps in Entscheidungsgremien und Leitungsfunktionen (z. B. im Bericht zur Bundessportförderung oder zum System der Wettbewerbsbehörden außerhalb des Finanzmarkts).
In seinem Einkommensbericht wies der Rechnungshof im Jahr 2019 darauf hin, dass der Frauenanteil im Bereich des Vorstands bzw. bei den Aufsichtsräten weit unter dem der Männer lag und auch die Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder bzw. der Geschäftsführerinnen 2018 nur rund 79 % der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen betrugen.
Auf Basis seiner Feststellungen erarbeitete der Rechnungshof auch qualitative Aussagen zur Gleichstellung und zur Diversität, die in seinem Tätigkeitsbericht und im Bericht zum Nachfrageverfahren veröffentlicht wurden.
Mit seinen Prüfungen und Empfehlungen setzte der Rechnungshof im Jahr 2019 wesentliche Maßnahmen zur Bewusstseinsschaffung und erhöhte die Transparenz über bestehende sachlich nicht begründete Unterschiede zwischen Männern und Frauen.