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WIRKUNGSZIEL

Intensivierung der unabhängigen Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich

2019
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Seit seiner Gründung im Jahr 1978 blickt das International Ombudsman Institute (IOI) auf eine erfolgreiche Geschichte als einziges, globales Netzwerk für Ombudseinrichtungen zurück. Im September 2009 übernahm die Volksanwaltschaft das IOI Generalsekretariat und betreut damit seit nunmehr zehn Jahren die Anliegen und den Austausch von aktuell 199 unabhängigen Ombudsman Institutionen aus 102 Ländern weltweit.
Die Hauptaufgaben des IOI liegen in der Förderung und Entwicklung des Ombudsman-Konzeptes, der Förderung von Ombudseinrichtungen und der Unterstützung und Vernetzung von Kolleginnen und Kollegen weltweit. Fortbildungsmaßnahmen anzubieten ist eine der Kernaufgaben des IOI und so konnten im Berichtsjahr wieder unterschiedliche Trainingsangebote für Mitglieder in den Regionen realisiert werden.
Im März 2019 veranstaltete das IOI gemeinsam mit der African Ombudsman and Mediators Association einen mehrtägigen Workshop über „Mediation“; ein Thema, das von den afrikanischen Mitgliedern, die oft auch die Rolle eines Mediators einnehmen, mit großem Interesse aufgenommen wurde.
Ein anderes Seminar befasste sich mit dem Thema der „Peer Review“, also der Begutachtung und Bewertung von Ombudseinrichtungen durch Kolleginnen und Kollegen anderer Ombudseinrichtungen. Der Grundgedanke dieses Konzepts liegt darin, dass eine Begutachtung durch Kolleginnen und Kollegen Expertenwissen einbringt, das externen Auditoren nicht zur Verfügung steht. So wird eine umfassende und reale Bewertung der praktischen Arbeit erst möglich.

Als Nationale Menschenrechtsorganisation, aber auch in ihrer Funktion als Sitz des IOI Generalsekretariates, pflegt die Volksanwaltschaft einen engen Kontakt mit dem Netzwerk Europäischer Menschenrechtsorganisationen (ENNHRI). Die Volksanwaltschaft entsandte eine Expertin zur jährlichen ENNHRI Konferenz und Jahresversammlung in Brüssel, bei der unter anderem über die aktuellen Entwicklungen der Organisation informiert und die Planung für das Jahr 2020 vorgestellt wurden.