Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Intensivierung der unabhängigen Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich

Intensivierung der unabhängigen Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich

2020
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die übliche Form der Vernetzung und des Austausches, zum Beispiel durch Trainingsangebote, Seminare oder Konferenzen, wurde 2020 aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie erschwert. Wie viele internationale Organisationen war auch das IOI gezwungen, andere Wege zu finden, um die Kommunikationskanäle zu seinen Mitgliedern offen und den internationalen Austausch aufrechtzuerhalten. So hielt der IOI Vorstand seine jährliche Sitzung erstmals virtuell mittels Videoschaltung ab. Es wurden unter anderem neue Mitglieder aus Afrika, Asien, Europa und Nordamerika aufgenommen und die IOI Regionalsubventionen für die Periode 2020/2021 beschlossen, um Projekte in den einzelnen Regionen finanziell zu unterstützen. Das geplante Medientraining wurde als Online-Training organisiert.
Das IOI konnte 2020 einen großen Erfolg in der Bewusstseinsschaffung für die Arbeit von Ombudsman Einrichtungen beim Schutz und bei der Förderung von Menschenrechten verbuchen: ein wichtiger Schritt auf europäischer Ebene gelang bereits im Vorjahr, als die Venedig Kommission des Europarats die ersten einheitlichen Standards für Ombudsman Einrichtungen festlegte. Bei den sogenannten „Venedig Prinzipien“ handelt es sich um 25 Prinzipien zum Schutz und zur Förderung von Ombudsman Einrichtungen. An diesem Projekt war die europäische Region des IOI federführend beteiligt. Auch die Vereinten Nationen behandeln die „Rolle von Ombudsman Einrichtungen beim Schutz und bei der Förderung von Menschenrechten“ alle zwei Jahre, wenn die entsprechende Resolution der UN Generalversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Resolution ist ein wichtiger Schritt, um die Kernprinzipien – Unabhängigkeit, Transparenz und Unparteilichkeit – und die Arbeit von Ombudsman Einrichtungen sichtbar zu machen. Die Resolution wurde von der UN-Generalversammlung am 16. Dezember 2020 einvernehmlich angenommen und umfasst weitreichende Änderungen, die maßgeblich vom IOI in enger Zusammenarbeit mit regionalen Partnerorganisationen im Laufe der letzten Jahre mitgestaltet wurden.