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WIRKUNGSZIEL

Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit.

2020
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Zielsetzung der Senkung der Arbeitslosenquote der Jugendlichen konnte im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht erreicht werden. Die Zielsetzung eines garantierten Lehr- oder Ausbildungsplatzes wurde durch die vom AMS finanzierte Bereitstellung der überbetrieblichen Lehrausbildungsplätze abgesichert, die Teilnahmen an der überbetrieblichen Lehrausbildung wurden 2020 erhöht. Zusätzlich wurde als vorbereitendes Angebot für einen (Wieder-)Einstieg in den Ausbildungsbereich der Ausbau der Produktionsschulen (nunmehr AusbildungsFit) in enger Kooperation zwischen Sozialministeriumservice und AMS forciert. Die gesetzten Maßnahmen und der Instrumenteneinsatz vom Jugendcoaching, über AubildungsFit bis hin zu den überbetrieblichen Lehrausbildungs-Lehrgängen haben sich grundsätzlich bewährt. Der Praxisbezug bei der überbetrieblichen Lehrausbildung muss jedoch weiter verstärkt werden. Ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung ist die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr. Trotz der teilweisen Erfolge bleibt die Integration in den ersten Arbeitsmarkt vor allem für Jugendliche mit geringer oder fehlender Ausbildung über den Pflichtschulabschluss hinaus eine Herausforderung.

Im Jahr 2020 ist die Zahl der Lehrstellensuchenden deutlich gestiegen, die Zahl der beim AMS gemeldeten offenen Lehrstellen hingegen leicht gesunken. Grund hierfür war die COVID-19 Pandemie und die damit einhergehende schlechte wirtschaftliche Entwicklung samt weniger Lehrplätzen. Die Arbeitslosenquote der Jüngeren ist dementsprechend ebenso deutlich gestiegen (+3 %-Punkte). Die Zielwerte konnten somit pandemiebedingt nicht erreicht werden.

Das Wirkungsziel trägt zu den SDG Zielen 4.3. und 4.4. hochwertige Bildung, 8.5. sowie 8b produktive Vollbeschäftigung für alle Frauen und Männer sowie globale Strategie für Jugendbeschäftigung bei.