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WIRKUNGSZIEL

Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters.

2021
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

In Hinblick auf eine angemessene Altersversorgung und um den demografischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters von großer Bedeutung. Da das BMF keine materiell-rechtliche Zuständigkeit im Bereich der Beamtenpensionen hat, wurde mit der Erhebung und Übermittlung des Pensionsantrittsalters der einzelnen Beamtengruppen an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts eine Maßnahme gesetzt, um das Bewusstsein zur Notwendigkeit der Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters zu erhöhen.