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KENNZAHL

Erhebung des Pensionsantrittsalters und Übermittlung an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts

Durchschnittliches Pensionsantrittsalter der Beamtinnen und Beamten – Informationsweitergabe an das materiell-rechtlich zuständige Ressort

2021
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Erhebung und Übermittlung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts ist seit dem BVA 2018 Bestandteil der Wirkungsorientierung und auch im Rahmen des BVA 2021 erfolgt.


Quelle

Managementinformationssystem (MIS); Datenlieferung der Länder zu den Landeslehrern; BMF-interne Aufzeichnungen

Berechnungsmethode

Berechnung des Pensionsantrittsalters und Weitergabe an das materiell-rechtlich zuständige Ressort. Berechnungsart: „Summe der Pensionsantrittsalter der NeupensionistInnen in Jahren“ durch „Anzahl der NeupensionistInnen“; Definition der Altersberechnung: Altersdifferenz zwischen dem Jahr der Pensionierung und dem Geburtsjahr