Die Erhebung und Übermittlung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts ist seit dem BVA 2018 Bestandteil der Wirkungsorientierung und auch im Rahmen des BVA 2021 erfolgt.
Quelle
Managementinformationssystem (MIS); Datenlieferung der Länder zu den Landeslehrern; BMF-interne Aufzeichnungen
Berechnungsmethode
Berechnung des Pensionsantrittsalters und Weitergabe an das materiell-rechtlich zuständige Ressort.
Berechnungsart: „Summe der Pensionsantrittsalter der NeupensionistInnen in Jahren“ durch „Anzahl der NeupensionistInnen“; Definition der Altersberechnung: Altersdifferenz zwischen dem Jahr der Pensionierung und dem Geburtsjahr