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KENNZAHL

Erhebung des Pensionsantrittsalters und Übermittlung an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts

Durchschnittliches Pensionsantrittsalter der Beamtinnen und Beamten - Informationsweitergabe an das materiell-rechtlich zuständige Ressort.

2022
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Erhebung des Pensionsantrittsalters und Übermittlung an die materiell-rechtlich zuständigen RessortsEntwicklung vom Jahr 2018 bis zum Jahr 20242018201920202021202220232024Ziel100100100100100100100100100100100100100

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Erhebung und Übermittlung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts ist erfolgt.


Quelle

Managementinformationssystem (MIS); Datenlieferung der Länder zu den Landeslehrern; BMF-interne Aufzeichnungen

Berechnungsmethode

Berechnung des Pensionsantrittsalters und Weitergabe an das materiell-rechtlich zuständige Ressort. Berechnungsart: „Summe der Pensionsantrittsalter der NeupensionistInnen in Jahren“ durch „Anzahl der NeupensionistInnen“; Definition der Altersberechnung: Altersdifferenz zwischen dem Jahr der Pensionierung und dem Geburtsjahr