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WIRKUNGSZIEL

Anti-Gewalt

2021
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Auswirkungen der COVID-19 – Pandemie sind auch im Bereich Gewaltdelikte erkennbar.
Zu den Gewaltdelikten zählen Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit und gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. Im ersten Pandemiejahr 2020 wurden 67.051 Delikte zur Anzeige gebracht, ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr und der niedrigste Wert der letzten Jahre. Im zweiten Pandemiejahr 2021 ist die Zahl der Anzeigen wieder geringfügig um 0,6 Prozent gestiegen (2021: 67.441). 86,2 Prozent der angezeigten Gewaltdelikte konnten aufgeklärt werden. 2021 hat die Polizei ein Bündel an rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt: Die Zahl der ausgesprochenen Betretungs- und Annäherungsverbote ist 2021 auf 13.690 gestiegen (2020: 11.652), 11.238 Gefährderinnen und Gefährder wurden 2021 weggewiesen (2020: 9.689). Die Beratungsstellen für Gewaltprävention sind in ganz Österreich eingerichtet und übernehmen seit September 2021 die verpflichtenden Beratungen für Gefährderinnen und Gefährder. 3.832 Personen wurden 2021 von diesen Stellen beraten. Auch die Zahl der Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen konnte 2021 auf 57 gehoben (2020: 25) und das Team der speziell ausgebildeten Präventionsbediensteten bei Gewalt in der Privatsphäre von 530 auf 842 innerhalb eines Jahres verstärkt werden.
Das Annäherungsverbot bewährte sich im zweiten Jahr nach Inkrafttreten als wirksames polizeiliches Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt im sozialen Naheverhältnis. Gefährder konnten zu 96,3 % nachhaltig ferngehalten werden, nur 3,7 % haben das Annäherungsverbot bei einer Kontrolle der Exekutive nicht eingehalten.
Die Anzeigen bei den Gewaltdelikten im Jahr 2021 sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, das zeigen die Belastungskennzahlen pro 100.000 Einwohner mit Täter-Opfer – Beziehung im Durchschnitt von fünf Jahren. War bis 2020 eine positive Entwicklung ersichtlich (Rückgang von 445 im Jahr 2013 auf 413 im Jahr 2019), so ist der Wert 2020 erstmals wieder auf 443 gestiegen, im Jahr 2021 liegt der Wert sogar bei 491 – das Ziel wurde nicht erreicht. Die Aufklärungsquote bei Gewaltdelikten im Durchschnitt der letzten fünf Jahre konnte von 84,6 % im Vorjahr auf 86 % gesteigert werden. In den meisten Fällen der besteht eine Beziehung zwischen Täter und Opfer, oft in einem direkten familiären Zusammenhang.
In diesem sensiblen Bereich greift das BMI auf externe Partner zurück und unterstützt Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bei ihrer Arbeit:
2021 wurden zusätzlich fünf Millionen Euro für Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen in ganz Österreich ausbezahlt. Darüber hinaus wurden unterschiedlichste Gewaltpräventionsprojekte in Österreich mit einer Millionen Euro unterstützt. Seit Jänner 2022 ist das vorläufige Waffenverbot für weggewiesene Gefährderinnen und Gefährder in Kraft, im März 2022 wird der „Stille Notruf“ in Betrieb genommen und zudem der Supportbetrieb, der die einschreitenden Beamten bei Fällen von Gewalt in der Privatsphäre unterstützt, österreichweit ausgerollt.
Im Sinne eines gesamtheitlichen Ansatzes wurde auch der Fokus im Bereich Präventionsarbeit, Information und Opferstärkung weiterverfolgt, aufgrund der Einschränkungen durch die Maßnahmen gegen die Pandemie konnten die Ziele nicht erreicht werden. Im Bereich Gespräche und/ oder Veranstaltungen zur Gewaltprävention konnten von den 8.000 geplanten nur 3.521 durchgeführt werden, im Bereich Sexualdeliktsprävention von 497 geplanten nur 245.
Um Strukturelle Gewalt frühzeitig zu erkennen und zu verhindern ist der Bereich Jugendprävention besonders wichtig, aber auch hier konnten die Ziele nicht wie geplant umgesetzt werden. Mit der Initiative Kinderpolizei konnten nur 8.614 SchülerInnen erreicht werden (Ziel 28.000). Dabei stärken PolizistInnen das Bewusstsein der Kinder für Gefahren, nicht nur im Straßenverkehr. Der Anteil jugendlicher Täter bei Gewaltdelikten verhält sich die letzten Jahre stabil niedrig bei ca. 10 %, wobei dieser im Jahr 2021 sogar unter 10 % liegt.
Das Wirkungsziel und die dazugehörigen Maßnahmen wurden aufgrund der inhaltlichen Übereinstimmung den SDG-Unterzielen „Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen“, „Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern“ und Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden“ zugeordnet.