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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

2021
Keine Bewertung

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Betreffend das Wirkungsziel der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann im Berichtsjahr leider keine Beurteilung getroffen werden.
Beweggrund für die Einrichtung von 105 Telearbeitsplätzen war nicht die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes bzw. die Eindämmung der Pandemie.
Weiters wurden keine spezifischen Arbeitszeitmodelle gebraucht, da die Telearbeit ein gewisses Ausmaß an Flexibilität ermöglichte.
Der Gerichtshof geht davon aus, dass frühestens im Jahr 2022 wieder Zahlen bzw. Daten vorliegen, die Schlüsse auf den Erreichungsgrad des Wirkungszieles zulassen.