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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt.

2022
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Analog zur gesamtösterreichischen Arbeitsmarktsituation sind begünstigt behinderte Frauen innerhalb der Personengruppe der begünstigten Behinderten benachteiligt, wobei von 2017 bis 2021 kontinuierlich Verbesserungen der Situation der weiblich begünstigt Behinderten am Arbeitsmarkt erzielt werden konnten, die auch von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in den Jahren 2020–2021 nicht gebremst wurden. 2022 kam es jedoch wieder zu einer leichten Verschlechterung. Gesamt gesehen stieg der Anteil der begünstigten Frauen von 2021 auf 2022 von 43,88% auf 44,42%, dies stellt eine Zunahme von 0,54 %-Punkten dar. Zugleich stieg der Anteil der weiblichen Begünstigten in Beschäftigung von 42,98% auf 43,30%, dies stellt einen geringeren Zuwachs, nämlich in der Höhe von 0,32%-Punkten, dar und zeigt, dass die Beschäftigungssituation von Frauen mit Behinderungen allgemein weiterhin relativ konstant ist.