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WIRKUNGSZIEL

Stärkung des Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs

Stärkung des Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung, für die Leistungen und die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofs sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Narrative Gesamtbeurteilung:
Das Ziel, das Bewusstsein für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung, für die Leistungen und die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofs, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu stärken, konnte im Berichtsjahr in einer Gesamtschau zur Gänze erreicht werden. So stiegen sowohl die Zugriffe auf die Homepage, als auch die Anzahl der Follower der Pressesprecherin auf Rekordwerte. Auch konnten die internationalen Kontakte gesteigert werden. Erfreulicherweise konnte auch der Tag der offenen Tür wieder in seiner gewohnten Form abgehalten werden. Zwar blieb auch die Anzahl an Kontakten mit inländischen Institutionen durch Abhaltung von Vorträgen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen im Verfassungsgerichtshof unter den Erwartungen, in Zukunft wird jedoch davon ausgegangen, dass das Niveau der Vorjahre wieder erreicht werden kann. Dieses Wirkungsziel ist den SDG-Unterzielen 16.3 sowie 16.10 zuzuordnen.
Umfeldentwicklungen:
Der Umstand, dass sich die Pandemie im zweiten Halbjahr 2022 ihrem Ende zuneigte, ermöglichte es dem Verfassungsgerichtshof, seine Türen wieder für die Bevölkerung zu öffnen und die Kontakte zur Öffentlichkeit zu verstärken. Der Tag der offenen Tür am Nationalfeiertag und der Verfassungstag am 1. Oktober konnten wieder in der gewohnten Form stattfinden. Daneben besuchten zahlreiche Gruppen insbesondere von jungen Menschen und Schülerinnen und Schülern den Verfassungsgerichtshof, wobei ihnen auch die mehrmonatige Ausstellung über den ehemaligen Verfassungsrichter und großen Verfassungsjuristen Hans Kelsen offen stand. Ein Projekt zur Beleuchtung der Fassade des Verfassungsgerichtshofes unter dem Motto der Grund- und Menschenrechte bildete einen weiteren Rahmen für die Begegnung des Gerichtshofes mit der Zivilgesellschaft. Auch die internationalen Kontakte konnten wieder intensiviert werden. Neben der Teilnahme an internationalen Tagungen, wie insbesondere dem Treffen der deutschsprachigen Verfassungsgerichte in Lausanne (Schweiz), konnte der Verfassungsgerichtshof Gäste aus dem Ausland begrüßen, wie den Staatspräsidenten der Republik Lettland, den Präsidenten des französischen Verfassungsrates oder die Vorsitzende der Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte aus der Republik Moldau.