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WIRKUNGSZIEL

Möglichst getreue, vollständige und einheitliche Darstellung der finanziellen Lage aller Gebietskörperschaften

Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage (Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht) aller Gebietskörperschaften nach dem Vorbild der Bundeshaushaltsrechtsreform.

2023
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das BMF stellt seit 2020 dem Bund, Ländern und Gemeinden die online-Plattform für öffentliches Rechnungswesen zur Verfügung, auf der der Kontierungsleitfaden (KLF) aller Gebietskörperschaften und das online Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch (oBHBH) zu finden ist. Der Zugang ist kostenlos.

Der KLF enthält Kontenbeschreibungen für den jeweiligen Kontenplan von Bund, Ländern und Gemeinden. Mit dem oBHBH wird ein einfach verständliches, webbasiertes Nachschlagewerk für die Verrechnung und Rechnungslegung der Gemeinden, Gemeindeverbände, Länder und des Bundes bereitgestellt. Das oBHBH ergänzt den KLF durch Beiträge, die sich mit den Grundlagen des neuen Haushaltsrechts gemäß VRV 2015 sowie mit Positionen der Vermögens- und der Ergebnisrechnung, dem Rechnungsabschluss und der Nettovermögensveränderungsrechnung beschäftigen. Neben wichtigen Informationen zur Verbuchung von Geschäftsfällen sind im oBHBH anschauliche Buchungsbeispiele enthalten. Das oBHBH soll dabei unterstützen, eine ordnungsgemäße Buchhaltung und Rechnungslegung der jeweiligen öffentlichen Einheit sicherzustellen und Antworten auf Fragen in der täglichen Arbeitspraxis zu geben.
Sowohl der online-KLF als auch das oBHBH stellen wachsende Nachschlagewerke dar, die durch gebietskörperschaftsübergreifende Zusammenarbeit laufend aktuell gehalten, bei Bedarf erweitert und im Fall von Novellen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) aktualisiert werden. Im Jahr 2023 wurden die Beiträge des KLF und des oBHBH hinsichtlich der im April 2023 (2. Novelle, BGBl II Nr. 93/2023) und im Oktober 2023 (3. Novelle, BGBl. II Nr. 316/2023) kundgemachten Novellen angepasst. Die Plattform für öffentliches Rechnungswesen wurde 2023 um weitere praxisrelevante Leitfäden für die Länder und Gemeinden ergänzt: einerseits um das Ansatzverzeichnis der Länder, das erstmals kommentiert wurde, andererseits um nähere Erläuterungen zu den Anlagen der VRV 2015.