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WIRKUNGSZIEL

Stärkung des Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs

Stärkung des Bewusstseins für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung, für die Leistungen und die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofs sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

2024
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Ziel, das Bewusstsein für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung, die Leistungen und die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofes sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu stärken, konnte im Berichtsjahr zur Gänze erreicht werden. Zwar sank die Anzahl der Follower auf der Plattform X, doch konnten bei den internationalen Kontakten wieder hohe Werte erzielt werden. Anstelle des Tages der offenen Tür lud der VfGH am 4. und 5. Oktober 2024 in Kooperation mit der Stiftung Forum Verfassung erstmals zu „Verfassung im Dialog” auf die Freyung ein. Die Anzahl der Kontakte mit nationalen Institutionen durch die Abhaltung von Vorträgen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen im VfGH entsprach ebenfalls den Erwartungen. Dieses Wirkungsziel ist den SDG-Unterzielen 16.3 und 16.10 zuzuordnen.

Abseits der internationalen Kontakte hat der VfGH mit dem Projekt „Verfassung macht Schule” sein Angebot für Schülerinnen und Schüler aufrechterhalten. Die Besuche von Mitgliedern des Gerichtshofes an Schulen, die Führungen am Verfassungsgerichtshof sowie ein neu konzipierter Workshop für Schülerinnen und Schüler erfreuen sich großer Beliebtheit. Die Führungen und der Workshop richten sich insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene, denen die Bedeutung von Demokratie und Rechtsstaat sowie die Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes auf anschauliche und interaktive Weise nähergebracht werden sollen. Insgesamt haben 2.400 Personen den Verfassungsgerichtshof besucht. Es fanden rund 80 Führungen sowie 20 Veranstaltungen im Veranstaltungszentrum im 5. Stock des Gerichtsgebäudes statt. Diese Kennzahl wurde 2023 erstmals ausgewertet. Es zeigt sich, dass der Zielwert erneut erreicht werden konnte, indem nach Informationsgesprächen konkrete Maßnahmen eingeleitet wurden, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen.