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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern

2024
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Um das Wirkungsziel der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu messen, wurde 2023 erstmals die neue Kennzahl „Umgesetzte Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ eingeführt. Es hat sich gezeigt, dass auch im Jahr 2024 ein großer Bedarf an Informationsgesprächen besteht, die von entscheidender Bedeutung sind, um die daraus resultierenden Maßnahmen konkret auf den Einzelfall abzustimmen. Der Zielwert konnte im Berichtsjahr erreicht werden. Der Gerichtshof geht davon aus, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch in Zukunft ein wichtiges Thema sein wird und er seine Bediensteten bestmöglich beraten und unterstützen wird.
Dieses Wirkungsziel weist einen Zusammenhang mit SDG 5.1 „Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden“ auf.