MASSNAHME
Durchführung von Follow-Up-Überprüfungen vor Ort, im Rahmen derer der Rechnungshof sich von der tats. Durchführung der Maßnahmen überzeugt
Durchführung von Follow-Up-Überprüfungen vor Ort, im Rahmen derer der Rechnungshof sich von der tatsächlichen Durchführung der Maßnahmen überzeugt
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Durchführung von Follow-Up-Überprüfungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
21Anzahl
Zielzustand
20Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Nach einer knappen Zielverfehlung im Jahr 2013 (-1) konnte der Zielwert im Jahr 2014 erreicht bzw. sogar um eine Follow-Up-Überprüfung übertroffen werden. Der Rechnungshof ist auch weiterhin bestrebt – trotz knapper werdender Ressourcen – jährlich zumindest 20 Follow-Up-Überprüfungen durchzuführen, um die Wirkung seiner Gebarungsüberprüfungen zu erhöhen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
18
Quelle
Kennzahlenauswertung des Rechnungshofs
Berechnungsmethode
Anzahl der jährlich durchgeführten Follow-Up-Überprüfungen