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MASSNAHME

Durchführung von Follow-Up-Überprüfungen vor Ort, im Rahmen derer der Rechnungshof sich von der tats. Durchführung der Maßnahmen überzeugt

Durchführung von Follow-Up-Überprüfungen vor Ort, im Rahmen derer der Rechnungshof sich von der tatsächlichen Durchführung der Maßnahmen überzeugt

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Durchführung von Follow-Up-Überprüfungen

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

21

Anzahl

Zielzustand

20

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Nach einer knappen Zielverfehlung im Jahr 2013 (-1) konnte der Zielwert im Jahr 2014 erreicht bzw. sogar um eine Follow-Up-Überprüfung übertroffen werden. Der Rechnungshof ist auch weiterhin bestrebt – trotz knapper werdender Ressourcen – jährlich zumindest 20 Follow-Up-Überprüfungen durchzuführen, um die Wirkung seiner Gebarungsüberprüfungen zu erhöhen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

18


Quelle

Kennzahlenauswertung des Rechnungshofs

Berechnungsmethode

Anzahl der jährlich durchgeführten Follow-Up-Überprüfungen