MASSNAHME
Ermittlung der Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse anhand mittelfristiger Prognoserechnung
Die Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse werden auf Basis der bestehenden Rechtslage und der zu erwartenden Wirtschafts- und Abgaben- bzw. Kostenentwicklung anhand mittelfristiger Prognoserechnungen ermittelt
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Die mittelfristigen Werte für Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse aus der Prognoserechnung entsprechen den bekannten Voraussagen für die Wirtschafts- und Abgabenbzw. Kostenentwicklung.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Die mittelfristigen Werte für Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse entsprechen den Wirtschafts- und Steuerprognosen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Höhe der Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse wurde entsprechend der Wirtschafts- und Steuerprognosen ermittelt.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Die mittelfristigen Werte für Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse entsprechen den Wirtschafts- und Steuerprognosen.
Erläuterung der Entwicklung
Die Höhe der Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse wurde entsprechend der Wirtschafts- und Steuerprognosen ermittelt und Ländern und Gemeinden mitgeteilt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Die Finanzausgleichspartner wurden im Jahr 2014 über die mittelfristige Prognose bis spätestens 10. Juni korrekt und zeitgerecht informiert.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Die Finanzausgleichspartner wurden im Jahr 2014 über die mittelfristigen Prognosen bis spätestens 10. Juni korrekt und zeitgerecht informiert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Planung der Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse erfolgte auf Basis der ermittelten Werte.
Zielzustand (Datum)
9. Juni 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Die Finanzausgleichspartner werden im Jahr 2014 über die mittelfristigen Prognosen bis spätestens 10. Juni korrekt und zeitgerecht informiert.
Erläuterung der Entwicklung
Die Finanzausgleichspartner wurden bis 10. Juni 2014 über die mittelfristige Prognose der Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse informiert.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse werden spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse wurden spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse wurden 2013 zeitnahe nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse werden spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt.
Erläuterung der Entwicklung
Die Länder und Gemeindebünde wurden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen informiert.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze