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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltig geordnete öffentliche Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts

2014
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Österreich hat sich zur raschen Verwirklichung der Budgetkonsolidierung verpflichtet. Die Budgetkonsolidierung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Fortsetzung der positiven wirtschaftlichen Entwicklung Österreichs und für die Bewältigung der Folgen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise. Mit dem neuen Bundesfinanzrahmen und den Österreichischen Stabilitätspakt wird die Konsolidierung konsequent weitergeführt.

Die Gesamtbeurteilung der Wirkungsziel-Erreichung wird anhand der Notifikation bzw. des Berichtes der Statistik Austria Ende September vorzunehmen sein.
Vorläufige Daten (März-Notifikation) deuten darauf hin, dass unter Berücksichtigung der nach dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 (ÖStP) nicht anzurechnenden Einmalmaßnahmen (Bankenrettung) die Ziele übererfüllt wurden.