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MASSNAHME

Ermittlung der Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse anhand mittelfristiger Prognoserechnung

Die Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse werden auf Basis der bestehenden Rechtslage und der zu erwartenden Wirtschafts- und Abgaben- bzw. Kostenentwicklung anhand mittelfristiger Prognoserechnungen ermittelt

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Die mittelfristigen Werte für Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse aus der Prognoserechnung entsprechen den bekannten Voraussagen für die Wirtschafts- und Abgabenbzw. Kostenentwicklung.

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Die mittelfristigen Werte für Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse entsprechen den Wirtschafts- und Steuerprognosen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Höhe der Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse wurde entsprechend der Wirtschafts- und Steuerprognosen ermittelt.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Die mittelfristigen Werte für Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse entsprechen den Wirtschafts- und Steuerprognosen.

Erläuterung der Entwicklung

Die Höhe der Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse wurde entsprechend der Wirtschafts- und Steuerprognosen ermittelt und Ländern und Gemeinden mitgeteilt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Die Finanzausgleichspartner wurden im Jahr 2014 über die mittelfristige Prognose bis spätestens 10. Juni korrekt und zeitgerecht informiert.

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Die Finanzausgleichspartner wurden im Jahr 2014 über die mittelfristigen Prognosen bis spätestens 10. Juni korrekt und zeitgerecht informiert.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Planung der Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse erfolgte auf Basis der ermittelten Werte.

Zielzustand (Datum)

9. Juni 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Die Finanzausgleichspartner werden im Jahr 2014 über die mittelfristigen Prognosen bis spätestens 10. Juni korrekt und zeitgerecht informiert.

Erläuterung der Entwicklung

Die Finanzausgleichspartner wurden bis 10. Juni 2014 über die mittelfristige Prognose der Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse informiert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse werden spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt.

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse wurden spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse wurden 2013 zeitnahe nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse werden spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt.

Erläuterung der Entwicklung

Die Länder und Gemeindebünde wurden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen informiert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze