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MASSNAHME

Stärkung der Finanzkraft der Länder bzw. Gemeinden und Mitfinanzierung subnationaler Aufgabenerfüllung wie im Finanzausgleich vereinbart.

2014
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse sind nach den relevanten Rechtsvorschriften (insb. gemäß §§ 20 bis 23 FAG 2008 sowie gemäß dem Katastrophenfondsgesetz) vollzogen, Genehmigung des Rechnungsabschlusses durch Nationalrat liegt vor.

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Länder und Gemeinden verfügen über die gesetzlich vorgesehenen Mittel aus den Transfers zur Mitfinanzierung von Aufgaben von Ländern und Gemeinden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Länder und Gemeinden verfügten 2013 über die gesetzlich vorgesehenen Mittel aus den Transfers zur Mitfinanzierung von Aufgaben von Ländern und Gemeinden.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Länder und Gemeinden verfügen über die gesetzlich vorgesehenen Mittel aus den Transfers zur Mitfinanzierung von Aufgaben von Ländern und Gemeinden.

Erläuterung der Entwicklung

Die gesetzlich vorgesehenen Mittel aus den Transfers zur Mitfinanzierung von Aufgaben von Ländern und Gemeinden wurden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der eingebrachten Anträge bereitgestellt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

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