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MASSNAHME

Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen und Finanzierung von Vorbeugungsmaßnahmen durch den Katastrophenfonds

Durch den Katastrophenfonds werden Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen sichergestellt und werden Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen finanziert.

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Finanzierungsanteil der Landeshilfe bei privaten Personen und Unternehmen durch den Katastrophenfonds 2014

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

60

%

Erläuterung der Entwicklung

Mittel zur Finanzierung von Hilfen der Länder an private Personen und Unternehmen nach Naturkatastrophen konnten durch den Katastrophenfonds in vollen Umfang der Anforderungen geleistet werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2009

Ausgangspunkt der Planung

60


Quelle

Bericht des BMF gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996

Berechnungsmethode

Mittel an Länder für Landeshilfe an private Personen und Unternehmen nach Naturkatastrophen

Kennzahl: Finanzierungsanteil des Schadens bei Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung der Infrastruktur durch den Katastrophenfonds 2014

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

50

%

Erläuterung der Entwicklung

Hilfen an Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung von Infrastruktur nach Naturkatastrophen konnte durch den Katastrophenfonds in vollen Umfang der Anforderungen geleistet werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2009

Ausgangspunkt der Planung

50


Quelle

Bericht des Bundesministeriums für Finanzen gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996.

Berechnungsmethode

Ausgaben für Wiederherstellung von Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden nach Naturkatastrophen

Meilenstein: Finanzierung der Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen antragsgemäß finanziert.

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Vorbeugung gegen Naturkatastrophen wurde nach Anträgen und budgetierten Mitteln finanziert.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Finanzierung der Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen war nach den Möglichkeiten des KatF-G und der Vorhaben von BMLFUW bzw. BMVIT zu finanzieren.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Vorbeugung gegen Naturkatastrophen wird nach Anträgen und budgetierten Mitteln finanziert.

Erläuterung der Entwicklung

Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2014 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz) und der eingelangten Anträge Vorbeugungsmaßnahmen finanziert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze