MASSNAHME
Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen und Finanzierung von Vorbeugungsmaßnahmen durch den Katastrophenfonds
Durch den Katastrophenfonds werden Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen sichergestellt und werden Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen finanziert.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Finanzierungsanteil der Landeshilfe bei privaten Personen und Unternehmen durch den Katastrophenfonds 2014
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
n.v.%
Zielzustand
60%
Erläuterung der Entwicklung
Mittel zur Finanzierung von Hilfen der Länder an private Personen und Unternehmen nach Naturkatastrophen konnten durch den Katastrophenfonds in vollen Umfang der Anforderungen geleistet werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2009
Ausgangspunkt der Planung
60
Quelle
Bericht des BMF gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996
Berechnungsmethode
Mittel an Länder für Landeshilfe an private Personen und Unternehmen nach Naturkatastrophen
Kennzahl: Finanzierungsanteil des Schadens bei Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung der Infrastruktur durch den Katastrophenfonds 2014
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
n.v.%
Zielzustand
50%
Erläuterung der Entwicklung
Hilfen an Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung von Infrastruktur nach Naturkatastrophen konnte durch den Katastrophenfonds in vollen Umfang der Anforderungen geleistet werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2009
Ausgangspunkt der Planung
50
Quelle
Bericht des Bundesministeriums für Finanzen gem. Katastrophenfonds-Gesetz 1996.
Berechnungsmethode
Ausgaben für Wiederherstellung von Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden nach Naturkatastrophen
Meilenstein: Finanzierung der Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen antragsgemäß finanziert.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Vorbeugung gegen Naturkatastrophen wurde nach Anträgen und budgetierten Mitteln finanziert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Finanzierung der Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen war nach den Möglichkeiten des KatF-G und der Vorhaben von BMLFUW bzw. BMVIT zu finanzieren.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Vorbeugung gegen Naturkatastrophen wird nach Anträgen und budgetierten Mitteln finanziert.
Erläuterung der Entwicklung
Der Katastrophenfonds hat im Jahr 2014 nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen (Katastrophenfonds-Gesetz) und der eingelangten Anträge Vorbeugungsmaßnahmen finanziert.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze