MASSNAHME
konsumentInnenfreundliche Umsetzung der EU-Richtlinie über Rechte der VerbraucherInnen in national. Recht (Nützen der nationalen Spielräume)
konsumentInnenfreundliche Umsetzung der EU-Richtlinie über Rechte der VerbraucherInnen in nationales Recht (Nützen der nationalen Spielräume)
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz).
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
In Kraft getreten mit 13.6.2014 (BGBl I 2014/33)
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Vorliegen des Entwurfs für ein Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - VRUG seit Anfang Feb.2014
Zielzustand (Datum)
29. März 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Im 2. Quartal
Erläuterung der Entwicklung
Durch lange zähe Verhandlungen, in denen seitens des Sozialministeriums versucht wurde, die Systematik des Verbraucherrechts bestmöglich zu erhalten und Spielräume der Richtlinie zu nützen, wurde das Umsetzungsgesetz erst knapp vor Ablauf der Anwendungsfrist der Richtlinie beschlossen und trat am 13.6.2014 in Kraft.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend