MASSNAHME
KonsumentInnenfreundliche Gestaltung des Reiserechts im Rahmen der Änderung der Pauschalreise-Richtlinie
konsumentInnenfreundliche Gestaltung des Reiserechts im Rahmen der Änderung der Pauschalreise-Richtlinie (Anpassung an neue Buchungsformen [„dynamic packaging“], Verbesserung der Insolvenzabsicherung für KundInnen insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext).
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Mitwirkung an österreichischer Positionierung bei den laufenden Verhandlungen in Brüssel – Start.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Die Pauschalreiserichtlinie wurde intensiv verhandelt, konnte aber nicht abgeschlossen werden. Die Fluggastrechte-VO Verhandlungen wurden im 2. Halbjahr 2014 gestoppt und erst wieder 2015 aufgenommen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mitwirkung an österreichischer Positionierung und Verhandlungen der Richtlinie/VO in Brüssel - laufend ab 1.1.2014
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Position in der laufenden innerösterreichischen Koordinierung und in den laufenden Verhandlungen in Brüssel zur Revision der Pauschalreise-RL und der Fluggastrechte-VO einbringen
Erläuterung der Entwicklung
Das BMASK hat sich intensiv in die innerstaatliche Koordinierung eingebracht, war aber teilweise mit deutlichem Widerstand der Wirtschaft konfrontiert. Auch zur Fluggastrechte-VO hat sich das BMASK in der innerstaatlichen Koordinierung um eine Verbesserung des Verordnungsvorschlags bemüht, was sich im Verhandlungsergebnis auch niedergeschlagen hat.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend