MASSNAHME
Zertifizierung ISO 9001 für das Bundesverwaltungsgericht
Zertifizierung ISO 9001 für das Bundesverwaltungsgericht
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Zertifikat liegt vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Zertifikat liegt vor
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Zertifikat liegt vor [Zielzustand per 12/2015]
Erläuterung der Entwicklung
Nach der Durchführung eines externen Überwachungsaudits erlangte das Bundesverwaltungsgericht auch im Jahr 2015 wieder die Zertifizierung ISO 9001. Die geregelten Abläufe sowie die damit verbundenen kontinuierlichen Verbesserungsprozesse sind unabdingbar, um die große Anzahl an Verfahren zeitnah abwickeln zu können.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze