Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Umsetzung der 1. Säule der GAP in nationales Recht

Umsetzung der 1. Säule der GAP in nationales Recht

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Schrittweise Umsetzung des einheitlichen Direktzahlungsmodells mit Erreichen der 2. Stufe

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Der Zielzustand für 2016 wurde erreicht. Die Antragstellung für die 2. Stufe (Antragsjahr 2016) war bis 17.05.2016 möglich. Die Auszahlung erfolgte am 20.12.2016.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die fachliche Begleitung der technischen Implementierung des schrittweisen Übergangs auf das einheitliche Direktzahlungsmodell hat bis Ende 2015 stattgefunden.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Schrittweise Umsetzung des einheitlichen Direktzahlungsmodells mit Erreichen der 2. Stufe bis Ende 2016

Erläuterung der Entwicklung

Die GAP-Reform wurde in Österreich mit der Implementierung des einheitlichen Regionalmodells (Flächenzahlung) im Jahr 2015 umgesetzt. Die Anpassung der Prämien erfolgt in 5 Schritten á 20 % bis 2019.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze