MASSNAHME
Anzahl der Kontakte durch den eingerichteten Auskunftsdienst
Möglichkeit persönlicher Vorsprachen ohne Voranmeldung im barrierefrei zugänglichen Infocenter der Volksanwaltschaft wie auch die Möglichkeit zur Einbringung von Beschwerden schriftlich per Post, Fax, E-Mail mittels online Beschwerdeformular oder durch persönliche Abgabe. Einrichtung eines Besucherzentrums; Forcierung des direkten Kontaktes, insbesonders mit jungen Bürgerinnen und Bürgern z.B. durch Vorträge/Führungen für Schülerinnen und Schüler sowie weiteren Besuchergruppen
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Persönliche oder telefonische Kontakte durch den Auskunftsdienst
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
8.754Anzahl
Zielzustand
7.950Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Volksanwaltschaft ist sich bewusst, dass sie ihre Funktion am besten erfüllen kann, wenn sie für die Bevölkerung leicht erreichbar ist. Ihr ist es daher besonders wichtig, dass der Zugang zur Voksanwaltschaft möglichst einfach und formlos gestaltet ist. Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich eingebracht werden. Auf der Homepage ist ein Beschwerdeformular abrufbar, das eine besonders einfache Kontaktaufnahme ermöglicht. 2.311 Personen machten davon Gebrauch. Der Auskunftsdienst ist unter einer kostenlosen Servicenummer erreichbar und nimmt auch Beschwerden entgegen. 8.754 Personen kontaktierten den Auskunftsdienst persönlich oder telefonisch.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
7.850
Quelle
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
Berechnungsmethode
Anzahl der Kontakte durch den Auskunftsdienst
Kennzahl: Eingeleitete Prüfverfahren
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
10.832Anzahl
Zielzustand
8.050Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Jede hoheitliche Verwaltungstätigkeit, die dem Bund zuzurechnen ist, sowie dessen Tätigkeit als Träger von Privatrechten unterliegt der Kontrolltätigkeit der Volksanwaltschaft. Alle Behörden und Dienststellen, die mit dem Vollzug der Bundesgesetze beauftragt sind, werden daher von der Volksanwaltschaft kontrolliert. Insgesamt leitete die Volksanwaltschaft 7.155 Prüfverfahren in der Bundesverwaltung ein. Dies entspricht einer Steigerung von rund 17 % gegenüber dem Vorjahr. Wie in den letzten Jahren betrafen die meisten Prüfverfahren den Bereich Innere
Sicherheit. 42,3 % aller Verfahren fallen auf diesen Bereich. Die Prüfverfahren in diesem Bereich sind gegenüber dem Vorjahr erneut stark gestiegen (3.026 Fälle gegenüber 2.130 im Jahr 2016). Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf die hohe Anzahl asylrechtlicher Beschwerden.
Alle Bundesländer mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg haben die Volksanwaltschaft für den Bereich der Verwaltung zuständig gemacht. Die Volksanwaltschaft kontrolliert daher neben der Bundesverwaltung auch die Landes- und Gemeindeverwaltung in sieben Bundesländern. Insgesamt führte die Volksanwaltschaft im Berichtsjahr 3.178 Prüfverfahren in der Landes- und Gemeindeverwaltung durch. Die meisten Prüffälle entfallen auf das bevölkerungsreichste Bundesland Wien (41,5 %), gefolgt von Niederösterreich mit einem Anteil von 18,3 % sowie Oberösterreich mit 12,4 %.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
8.003
Quelle
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
Berechnungsmethode
Zählmethode – Elektronisches Aktensystem
Kennzahl: Vorträge/Führungen für Besuchergruppen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
70Anzahl
Zielzustand
50Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Im Besucherzentrum „VA.TRIUM“ können sich alle Menschen auf spannende und anspruchsvolle Weise über die Entwicklung und Bedeutung der Menschenrechte und die Arbeit der Volksanwaltschaft als Rechtsschutzeinrichtung informieren. Angewandte Beispiele illustrieren auf lebendige und didaktisch anschauliche Weise, was es bedeutet, Rechte zu haben und auf deren Einhaltung nachhaltig pochen zu können. Insbesondere bei jungen Menschen soll das Bewusstsein für Menschenrechte, Demokratie und die Aufgaben der Volksanwaltschaft gestärkt werden. So informierten sich Schulklassen, interessierte Studierendengruppen und Vertreter diverser Ministerien über die Arbeit der Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft kommt damit auch ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, mit Bildungseinrichtungen zu kooperieren und die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeiten zu informieren. Die positiven Rückmeldungen der Besuchenden zeigen, dass der Auftrag der Volksanwaltschaft erfüllt wird und neues Wissen erfolgreich transportiert werden kann.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
50
Quelle
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
Berechnungsmethode
Summe der Führungen und Vorträge