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WIRKUNGSZIEL

Intensivierung der unabhängigen Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich

2017
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das International Ombudsman Institute (IOI) unterstützt seine Mitglieder auf verschiedene Weise. Es fördert die Errichtung und Entwicklung von Ombudsmaneinrichtungen, wo es noch keine gibt, finanziert Forschung, bietet Ausbildung, unterstützt den Informationsaustausch, sorgt für den Austausch von Erfahrungen und steht in ständigem Dialog mit wichtigen internationalen Organisationen und Interessengruppen.
In Ausübung seiner Rolle ist das IOI bestrebt, zwei Hauptziele in Einklang zu bringen, die seiner Zielsetzung und seiner Tätigkeit zugrunde liegen. Das erste Ziel ist Inklusivität. Das Institut erkennt die Vielfältigkeit der Ombudsman-Einrichtungen an, die wiederum die Verschiedenheit der Länder und Regionen widerspiegelt, in denen die jeweiligen Ombudsman-Einrichtungen tätig sind. Es entstehen auch verschiedene Rechts- und Rechenschaftsmodelle, die für Ombudsman-Einrichtungen Geltung haben und auf bestimmten verfassungsmäßigen Ordnungen und Kulturen beruhen können. Das IOI möchte, dass diese Vielfalt durch seine Mitglieder zum Ausdruck kommt. Das zweite Ziel des IOI ist der Schutz von Werten und die Sicherung der zentralen Werte Unabhängigkeit, Objektivität und Gerechtigkeit, die jeder Ombudsman-Einrichtung und deren Tätigkeit zugrunde liegen.
Das IOI möchte auch sicherstellen, dass seine Mitglieder zwei wesentliche Arten von Einrichtungen repräsentieren – jene Einrichtungen, die die zentralen Kriterien bereits in vollem Umfang erfüllen und jene Einrichtungen, die zwar noch nicht alle zentralen Kriterien erfüllen, sich den Zielen und Vorhaben des IOI aber verpflichtet fühlen und bestrebt sind, sämtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Das IOI erkennt in vollem Maße an, wie wichtig die Entwicklung von Kriterien für die Mitgliedschaft ist, die die Errichtung von neuen Ombudsman-Einrichtungen unterstützen, wo es noch keine gibt. Ebenso ist das IOI bestrebt, jene Einrichtungen zu bestärken, die die zentralen Kriterien zwar noch nicht erfüllen, diese aber als Instrument sehen, um die uneingeschränkte Verwirklichung der zentralen Grundsätze zu erreichen.
Jede Institution, Einrichtung und natürliche Person, die die folgenden Zielsetzungen und Grundsätze unterstützt, kann Mitglied des IOI werden: Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten; Bekenntnis zum Rechtsstaatsprinzip; effektive Demokratie; Verwaltungs- und Verfahrensgerechtigkeit bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen; Verbesserung öffentlicher Dienste; offene und rechenschaftspflichtige Regierung und Zugang zum Recht für alle.
Die Mitglieder sind verpflichtet, einen jährlichen Beitrag in einer Höhe zu bezahlen, die von der Generalversammlung in angemessenen Abständen auf der Grundlage einer Empfehlung oder einer Festlegung des Vorstands festgelegt wird.

Neben dem Aufbau vertiefter Kooperationen mit Partnerorganisationen und der finanziellen Unterstützung von Projekten in den unterschiedlichen IOI Regionen, waren der Ausbau des Trainingsangebots und die Entwicklung einer neuen Publikationsreihe die Schwerpunkte für 2017.

TRAININGS

Im Februar 2017 wurde für Mitglieder der afrikanischen Region ein Training zum Thema „Ombudsman und Folterprävention“ angeboten. Als Gastgeber fungierte der Ombudsman der Elfenbeinküste. Organisiert und finanziert wurde das Training vom IOI in enger Zusammenarbeit mit der afrikanischen Ombudsman Vereinigung. Geschult wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Expertinnen und Experten der in Genf ansässigen Association for the Prevention of Torture (APT) sowohl in englischer als auch französischer Sprache.

Im Juni 2017 unterstützte das IOI ein Training, das im Rahmen einer Konferenz der Karibischen Ombudsman Vereinigung (CAROA) in Bonaire abgehalten wurde. Die renommierte Queen Margaret Universität (Schottland) führte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei durch einen eineinhalbtägigen Kurs über allgemeines Beschwerdemanagement und die Abwicklung von Prüfverfahren.

Ein vom IOI entwickelter Ausbildungszyklus zum Thema der Prävention von Menschenrechtsverletzungen wurde im September 2017 mit einem Workshop in Wien erfolgreich fortgesetzt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Verbesserung der Kommunikations- und Interviewtechnik, insbesondere in der Interaktion mit Gesprächspartnern in Einrichtungen wie Altenheimen, Psychiatrien oder dem Maßnahmenvollzug. Bei der organisatorischen Vorbereitung stand das Prinzip der Schadensvermeidung („do no harm principle“) im Vordergrund und konnte mit innovativen Lösungsansätzen umgesetzt werden. In der ersten Trainingseinheit kamen professionelle Schauspielerinnen und Schauspieler zum Einsatz. Mit unterschiedlichen Krankheitsprofilen vertraut, konnten sie in die Rolle von Patientinnen und Patienten schlüpfen (z.B. Personen mit Demenzerkrankung, traumatisierte Häftlinge oder Psychiatriepatienten mit Angststörungen) und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Rollenspielen unterschiedliche Interviewsituationen durchgehen. So konnte die Kommunikationsfähigkeiten erprobt und in anschließenden Feedbackrunden Anregungen zur Verbesserung erworben werden. Der begleitende Besuch einer Kommissionsdelegation in einem Alten- und Pflegeheim konnte mittels neuester Technologie ebenfalls nach dem „do no harm“ Prinzip verwirklicht werden. Mittels Livestream folgten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Trainingsraum einem Interview mit Heimbewohnerinnen und –bewohnern und es war nicht nötig die Gruppe selbst in die Einrichtung zu bringen. Der Lerneffekt war damit gegeben, aber der tägliche Ablauf der Bewohnerinnen und Bewohner wurde nicht übergebührend gestört. Ein vierter Workshop im Rahmen dieses NPM Trainingszyklus ist bereits in Planung und wird voraussichtlich im November 2018 von der dänischen Ombudseinrichtung veranstaltet werden.

PUBLIKATIONSREIHE

Das IOI startete 2017 eine neue Publikationsreihe der sogenannten „Best Practice Papers“. Ziel ist es in einer Reihe von Abhandlungen unterschiedliche Themen, die für Ombudseinrichtungen von besonderer Relevanz sind, aufzugreifen und so unterstützende Informationen in Leitlinien oder Handbüchern bereit zu stellen. Damit soll die Schaffung von starken, unabhängigen Kontrolleinrichtungen weltweit gefördert und vorangetrieben werden. Die ersten beiden Abhandlungen dieser neuen Reihe sind bereits auf der IOI Webseite abrufbar.

Die erste Ausgabe (Best Practice Paper – Issue 1 – How to develop Ombudsman institutions) befasst sich ganz allgemein mit den wichtigsten Grundelementen die jede Ombudseinrichtung vorweisen sollte bzw. die bei der Schaffung einer solchen essentiell und daher in jedem Fall zu befolgen sind. Im Detail wird darin auf Punkte wie Bestellung der Amtsträger, Amtsdauer, Mandate, das Aussprechen und erfolgreich Umsetzen von Empfehlungen oder die Berichterstattung eingegangen.