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WIRKUNGSZIEL

Intensivierung der unabhängigen Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich

2016
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das International Ombudsman Institute (IOI) unterstützt seine Mitglieder auf verschiedene Weise. Es fördert die Errichtung und Entwicklung von Ombudsmaneinrichtungen, wo es noch keine gibt, finanziert Forschung, bietet Ausbildung, unterstützt den Informationsaustausch, sorgt für den Austausch von Erfahrungen und steht in ständigem Dialog mit wichtigen internationalen Organisationen und Interessengruppen.
In Ausübung seiner Rolle ist das IOI bestrebt, zwei Hauptziele in Einklang zu bringen, die seiner Zielsetzung und seiner Tätigkeit zugrunde liegen. Das erste Ziel ist Inklusivität. Das Institut erkennt die Vielfältigkeit der Ombudsman-Einrichtungen an, die wiederum die Verschiedenheit der Länder und Regionen widerspiegelt, in denen die jeweiligen Ombudsman-Einrichtungen tätig sind. Es entstehen auch verschiedene Rechts- und Rechenschaftsmodelle, die für Ombudsman-Einrichtungen Geltung haben und auf bestimmten verfassungsmäßigen Ordnungen und Kulturen beruhen können. Das IOI möchte, dass diese Vielfalt durch seine Mitglieder zum Ausdruck kommt. Das zweite Ziel des IOI ist der Schutz von Werten und die Sicherung der zentralen Werte Unabhängigkeit, Objektivität und Gerechtigkeit, die jeder Ombudsman-Einrichtung und deren Tätigkeit zugrunde liegen.
Das IOI möchte auch sicherstellen, dass seine Mitglieder zwei wesentliche Arten von Einrichtungen repräsentieren – jene Einrichtungen, die die zentralen Kriterien bereits in vollem Umfang erfüllen und jene Einrichtungen, die zwar noch nicht alle zentralen Kriterien erfüllen, sich den Zielen und Vorhaben des IOI aber verpflichtet fühlen und bestrebt sind, sämtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Das IOI erkennt in vollem Maße an, wie wichtig die Entwicklung von Kriterien für die Mitgliedschaft ist, die die Errichtung von neuen Ombudsman-Einrichtungen unterstützen, wo es noch keine gibt. Ebenso ist das IOI bestrebt, jene Einrichtungen zu bestärken, die die zentralen Kriterien zwar noch nicht erfüllen, diese aber als Instrument sehen, um die uneingeschränkte Verwirklichung der zentralen Grundsätze zu erreichen.
Jede Institution, Einrichtung und natürliche Person, die die folgenden Zielsetzungen und Grundsätze unterstützt, kann Mitglied des IOI werden: Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten; Bekenntnis zum Rechtsstaatsprinzip; effektive Demokratie; Verwaltungs- und Verfahrensgerechtigkeit bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen; Verbesserung öffentlicher Dienste; offene und rechenschaftspflichtige Regierung und Zugang zum Recht für alle.
Die Mitglieder sind verpflichtet, einen jährlichen Beitrag in einer Höhe zu bezahlen, die von der Generalversammlung in angemessenen Abständen auf der Grundlage einer Empfehlung oder einer Festlegung des Vorstands festgelegt wird.
Die Generalversammlung des IOI hat am 13. November 2012 die „Wellington Deklaration“ verabschiedet. Mit dieser wird signalisiert, dass auch in budgetär knappen Zeiten Bürgerrechte aufrechterhalten werden müssen.

Das IOI, das seinen Sitz in der Volksanwaltschaft hat, betreut weltweit unabhängige Ombudseinrichtungen aus über 100 Ländern. Es sieht seine Hauptaufgabe in der weltweiten Förderung und Entwicklung des Ombudsman-Konzeptes sowie in der Unterstützung und Vernetzung von Ombudseinrichtungen weltweit.
Neben dem Ausbau von Trainingsangeboten für IOI Mitglieder und der Entwicklung von Kooperationsabkommen mit Partnerorganisationen waren zwei Zielsetzungen für das IOI im Jahr 2016 von besonderer Bedeutung: 1. die Unterstützung von Ombudsleuten, die ihr Mandat unter besonders schwierigen Umständen ausüben, und 2. die IOI Weltkonferenz im November in Bangkok. Berichte über Ombudsleute, die in der Ausübung ihres unabhängigen Amtes starkem Druck oder sogar konkreten Bedrohungen ausgesetzt sind, nehmen zu. Als einzige, globale Organisation für die Förderung von Ombudseinrichtungen nimmt das IOI diese alarmierende Entwicklung sehr ernst und unterstützt seine Mitglieder in jeder möglichen Form. In enger Zusammenarbeit mit dem Ombudsman von Polen, wurde ein Aktionskatalog mit Richtlinien zur Unterstützung von „Ombudsman under threat“ entwickelt. Festgelegt wurde dabei, welche Schritte und Aktionen das IOI – in enger Absprache mit der betroffenen Einrichtung – setzen kann, um die Unabhängigkeit und freie Handlungsfähigkeit der Institution einzufordern und zu stärken.
Ein weiterer Schwerpunkt im Jahr 2016 war die Vorbereitung und Durchführung der IOI Weltkonferenz in Bangkok, Thailand. Die IOI Weltkonferenz findet alle vier Jahre statt und wurde 2016 erstmals in der asiatischen Region veranstaltet; als Gastgeber fungierte das Büro des Ombudsman von Thailand. Die Weltkonferenz stand unter dem Motto „Evolution des Ombudsman-Konzepts“. Neben der jährlichen IOI Vorstandsitzung traf im Vorfeld der Konferenz auch die alle vier Jahre tagende IOI Generalversammlung zusammen. Die an der Generalversammlung teilnehmenden Mitgliedsinstitutionen beschlossen einstimmig die Bangkok Deklaration, die zur Stärkung der Unabhängigkeit von Ombudsinstitutionen beitragen und den Schutz und die Förderung von Menschenrechten ins Zentrum der Aufgaben dieser Einrichtungen bringen soll.
Im Bereich der Fortbildung konnte 2016 mit Hilfe des IOI ein Training über systemische Prüfverfahren in Japan angeboten werden. Erstmals fand im Juni 2016 ein spanischsprachiges Training statt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von lateinamerikanischen Ombudseinrichtungen erhielten so die Möglichkeit, in Argentinien an einem mehrtägigen Workshop über die Beschwerde und Prüftätigkeit teilzunehmen. Auch der NPM-Schwerpunkt wurde 2016 mit einem Folgetraining in Vilnius (Litauen) weiter ausgebaut.
All diese Maßnahmen waren mit ein Grund dafür, dass Ende 2016 das IOI seine Mitgliederanzahl auf 181 Mitglieder erhöhen konnte. Das Ziel wurde überplanmäßig erreicht.