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MASSNAHME

Anzahl der Kontakte durch den eingerichteten Auskunftsdienst

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Persönliche oder telefonische Kontakte durch den Auskunftsdienst

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

8.754

Anzahl

Zielzustand

7.950

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Volksanwaltschaft ist sich bewusst, dass sie ihre Funktion am besten erfüllen kann, wenn sie für die Bevölkerung leicht erreichbar ist. Ihr ist es daher besonders wichtig, dass der Zugang zur Voksanwaltschaft möglichst einfach und formlos gestaltet ist. Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich eingebracht werden. Auf der Homepage ist ein Beschwerdeformular abrufbar, das eine besonders einfache Kontaktaufnahme ermöglicht. 2.311 Personen machten davon Gebrauch. Der Auskunftsdienst ist unter einer kostenlosen Servicenummer erreichbar und nimmt auch Beschwerden entgegen. 8.754 Personen kontaktierten den Auskunftsdienst persönlich oder telefonisch.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

7.850


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Anzahl der Kontakte durch den Auskunftsdienst

Kennzahl: Eingeleitete Prüfverfahren

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

10.832

Anzahl

Zielzustand

8.050

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Jede hoheitliche Verwaltungstätigkeit, die dem Bund zuzurechnen ist, sowie dessen Tätigkeit als Träger von Privatrechten unterliegt der Kontrolltätigkeit der Volksanwaltschaft. Alle Behörden und Dienststellen, die mit dem Vollzug der Bundesgesetze beauftragt sind, werden daher von der Volksanwaltschaft kontrolliert. Insgesamt leitete die Volksanwaltschaft 7.155 Prüfverfahren in der Bundesverwaltung ein. Dies entspricht einer Steigerung von rund 17 % gegenüber dem Vorjahr. Wie in den letzten Jahren betrafen die meisten Prüfverfahren den Bereich Innere
Sicherheit. 42,3 % aller Verfahren fallen auf diesen Bereich. Die Prüfverfahren in diesem Bereich sind gegenüber dem Vorjahr erneut stark gestiegen (3.026 Fälle gegenüber 2.130 im Jahr 2016). Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf die hohe Anzahl asylrechtlicher Beschwerden.
Alle Bundesländer mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg haben die Volksanwaltschaft für den Bereich der Verwaltung zuständig gemacht. Die Volksanwaltschaft kontrolliert daher neben der Bundesverwaltung auch die Landes- und Gemeindeverwaltung in sieben Bundesländern. Insgesamt führte die Volksanwaltschaft im Berichtsjahr 3.178 Prüfverfahren in der Landes- und Gemeindeverwaltung durch. Die meisten Prüffälle entfallen auf das bevölkerungsreichste Bundesland Wien (41,5 %), gefolgt von Niederösterreich mit einem Anteil von 18,3 % sowie Oberösterreich mit 12,4 %.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

8.003


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Zählmethode – Elektronisches Aktensystem

Kennzahl: Vorträge/Führungen für Besuchergruppen

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

70

Anzahl

Zielzustand

50

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Im Besucherzentrum „VA.TRIUM“ können sich alle Menschen auf spannende und anspruchsvolle Weise über die Entwicklung und Bedeutung der Menschenrechte und die Arbeit der Volksanwaltschaft als Rechtsschutzeinrichtung informieren. Angewandte Beispiele illustrieren auf lebendige und didaktisch anschauliche Weise, was es bedeutet, Rechte zu haben und auf deren Einhaltung nachhaltig pochen zu können. Insbesondere bei jungen Menschen soll das Bewusstsein für Menschenrechte, Demokratie und die Aufgaben der Volksanwaltschaft gestärkt werden. So informierten sich Schulklassen, interessierte Studierendengruppen und Vertreter diverser Ministerien über die Arbeit der Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft kommt damit auch ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, mit Bildungseinrichtungen zu kooperieren und die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeiten zu informieren. Die positiven Rückmeldungen der Besuchenden zeigen, dass der Auftrag der Volksanwaltschaft erfüllt wird und neues Wissen erfolgreich transportiert werden kann.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

50


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Summe der Führungen und Vorträge