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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus

2017
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Juli 2012 wurde der Volksanwaltschaft das Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte übertragen. Das Berichtsjahr 2017 kann als wichtiger Punkt in der Ausübung dieses präventiven Mandats angesehen werden: Seit fünf Jahren setzen sich die Volksanwaltschaft und ihre sechs Kommissionen dafür ein, dass Menschen, denen die Freiheit entzogen ist, vor Misshandlungen und unmenschlicher Behandlung geschützt werden.
In dieser Zeit wurden über 2.300 Einrichtungen kontrolliert, rund 300 Polizeieinsätze beobachtet. Durch die unangemeldeten Besuche, die Einsichtnahme in Dokumentationen und dank vertraulicher Gespräche mit dem Personal und den Betroffenen in den geprüften Einrichtungen kamen viele Defizite zutage, die allermeisten sind als systembedingt zu qualifizieren. Diese Mängel sind also nicht auf Zufälle, Unachtsamkeiten oder punktuelles Fehlverhalten zurückzuführen, sondern durch die strukturellen Besonderheiten konstituiert. Die politisch Verantwortlichen und die Aufsichtsbehörden wurden darüber in Kenntnis gesetzt.

Über 500 Empfehlungen haben die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen ausgesprochen und darin Standards definiert, die in den Einrichtungen – auch internationalen Erfahrungen zufolge – gewährleistet sein sollten. Viele Erfolge zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage konnte die Volksanwaltschaft bereits erzielen. In einigen Bereichen sind aber von Seiten der Politik tiefergreifende Reformen notwendig, die nicht kurzfristig zu beschließen und schon gar nicht schnell zu implementieren sind.
Die Volksanwaltschaft setzt alles daran, diese Prozesse zu beschleunigen. Dazu bedarf es auch der Unterstützung durch die Öffentlichkeit. Prävention braucht Öffentlichkeit, da auch Information und eine entsprechende Einstellung notwendig sind. Ein wichtiger Aspekt in der Arbeit der Volksanwaltschaft ist daher die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Menschenrechte. Mit zahlreichen Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen, mit Vorträgen, Kooperationen mit Medien und einer konsequenten Öffentlichkeitsarbeit ist die Volksanwaltschaft bestrebt, die Menschenrechte zu einem Thema zu machen und den Respekt vor der Menschenwürde in der Gesellschaft zu verankern.
Dass diese Anstrengungen bereits fruchten, zeigte nicht zuletzt das Medienecho auf den letzten Bericht der Volksanwaltschaft an das Parlament. Etliche Medien griffen die Feststellungen der Volksanwaltschaft und der Kommissionen auf. Die Betroffenheit über die festgestellten Missstände war groß und die Debatte über die Gewährleistung menschenrechtlicher Garantien erhielt neuen Schwung. Im Mittelpunkt der öffentlich geführten Diskussion standen vor allem Menschenrechtsverletzungen gegenüber Pflegeheimbewohnerinnen und -Bewohnern.
2017 führten die Kommissionen der Volksanwaltschaft insgesamt 495 Kontrollen durch. Rund 91 % der Kontrollen entfielen auf den Besuch von Einrichtungen, in denen Menschen angehalten werden. 89-mal wurden Einrichtungen für Menschen mit Behinderung überprüft und 44-mal wurden Polizeieinsätze begleitet. Die Kontrollen erfolgten in der Regel unangekündigt, um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten. Lediglich 5 % der Kontrollen waren angekündigt.