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MASSNAHME

Erarbeitung eines neuen Einkommensteuergesetzes (EStG)

Erarbeitung eines neuen Einkommensteuergesetzes (EStG)

2017
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Ein diesbezüglicher Entwurf wird seitens des BMF erarbeitet

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Im Regierungsprogramm 2017-2022 wurde eine umfassende Reform des Einkommensteuergesetzes („EStG 2020“) bzw. eine Steuerstrukturreform vorgesehen. Auf die bereits geleisteten technischen Vorarbeiten an einem neuen Einkommensteuergesetz kann zurückgegriffen werden. Die Einrichtung einer Task Force im Bundesministerium für Finanzen wurde vorbereitet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Im Jahre 2015 wurde das Steuerreformgesetz 2015/2016 beschlossen, welches mit 1.1.2016 in Kraft trat. Darüber hinausgehend wird gerade an einem neuen EStG gearbeitet

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Ein diesbezüglicher Entwurf wird seitens des BMF erarbeitet

Erläuterung der Entwicklung

In Folge der Nationalratswahlen am 15. Oktober 2017 wurden die Zeitpläne entsprechend angepasst. Auf die bereits geleisteten technischen Vorarbeiten an einem neuen Einkommensteuergesetz kann zurückgegriffen werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend