MASSNAHME
Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (Zielsteuerung-Gesundheit, Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens) für die Jahre 2017 ff.
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzung des Bundes- Zielsteuerungsvertrags
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Die im Bundes-Jahresarbeitsprogramm 2017 festgelegten Maßnahmen zur Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags wurden weitgehend umgesetzt
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Bundes- Jahresarbeitsprogramm 2017 zur Umsetzung des im Jahr 2016 für die Jahre 2017 bis 2020 vereinbarten Bundes- Zielsteuerungsvertrags ist festgelegt
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Die im Bundes-Jahresarbeitsprogramm 2017 festgelegten Maßnahmen zur Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags sind umgesetzt
Erläuterung der Entwicklung
Insgesamt umfasst der Ziele- und Maßnahmenkatalog des Zielsteuerungsvertrages für die Jahre 2017 bis 2020 83 Maßnahmen. Davon betreffen 49 die Bundesebene und 34 die Landesebene. Die vereinbarten Maßnahmen konnten im Jahr 2017 mehrheitlich wie geplant starten bzw. in Vorbereitung gehen. Zwei Maßnahmen wurden bereits zur Gänze abgeschlossen. Weitere 47 Maßnahmen befinden sich aktuell in Bearbeitung, sechs Maßnahmen konnten innerhalb der vereinbarten Fristen nicht gänzlich umgesetzt werden. Die verbleibenden 28 Maßnahmen waren aufgrund von Abhängigkeiten von anderen, vorab umzusetzenden Maßnahmen, oder erst später geplanten Umsetzungen im Jahr 2017 noch nicht relevant.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend